Bürgergeld 2025: Regelbedarf bleibt unverändert – Was heißt das für Sie?

Bürgergeld 2025: Regelbedarf bleibt unverändert – Was heißt das für Sie?
Am 16. August 2025 beschäftigt sich wieder einmal die Diskussion um das Bürgergeld, eine umstrittene Sozialleistung, die seit den Hartz-Reformen 2005 in Deutschland besteht. Derzeit beziehen etwa 5,4 Millionen Menschen in Deutschland das Bürgergeld, das helfen soll, das Existenzminimum für jene zu sichern, die ohne ausreichendes Einkommen dastehen. Die Anspruchsberechtigten müssen zwischen 15 und 67 Jahre alt sein und mindestens drei Stunden am Tag arbeitsfähig sein. Diese Informationen liefert Merkur.
Doch wie genau setzt sich der Regelsatz zusammen? Dieser umfasst zwölf Kategorien für laufende Ausgaben, wobei einige Posten wie Alkohol, Tabak und Haustiere nicht inbegriffen sind. Die Kosten für Unterkunft werden separat von den Kommunen festgelegt. Zudem wird der Regelsatz alle fünf Jahre durch eine umfassende Haushaltserhebung ermittelt, welche 80.000 Haushalte befragt. Die nächste Erhebung steht bereits für 2025 an, während die Anpassungen des Bürgergeldes jährlich anhand der Inflation (70%) und Löhne (30%) stattfinden. Bürger-Geld informiert darüber, dass die Prognosen für 2025 eine Inflationsrate zwischen 2% und 2,4% angeben.
Regelsätze für 2025
Die Regelsätze für das kommende Jahr wurden festgelegt und sehen wie folgt aus:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
- Paare/Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro pro Person (insgesamt 1.012 Euro)
- Junge Erwachsene (18-24 Jahre): 451 Euro
- Jugendliche (14-17 Jahre): 471 Euro
- Kinder (6-13 Jahre): 390 Euro
- Kleinkinder/Babys (0-5 Jahre): 357 Euro
Allerdings sorgt diese Regelung nicht bei allen für Zustimmung. Kritiker argumentieren, dass die Anpassungen des Bürgergeldes im Vergleich zu Niedriglöhnen zu hoch und unfair seien. Dies wird jedoch vom Wirtschaft- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung widerlegt. Diese betonen, dass die Erhöhungen im Kontext der Verbraucherpreise und Nettolöhne betrachtet werden müssen.
Zusätzliche Überlegungen
Besonders laut wird die Stimme des Paritätischen Gesamtverbands, der eine Anhebung des Regelsatzes auf 813 Euro fordert, da zahlreiche Ausgaben nicht berücksichtigt werden. Neben den Regelsätzen werden außerdem die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, was für viele Bezieher eine wichtige Entlastung darstellt. Sie sind in der Regel gesetzlich krankenversichert und können zusätzliche Mehrbedarfe für Alleinerziehende sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Um den Regelsatz zu beziehen, ist ein Antrag beim zuständigen Jobcenter erforderlich, und die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Diese Regelung stellt sicher, dass die Bezieher eigenverantwortlich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen können und auch Rücklagen für unregelmäßig anfallende Kosten gebildet werden können.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob die aktuellen Regelsätze und die geplanten Erhöhungen den Ansprüchen der Betroffenen gerecht werden. Eines ist jedoch klar: Da liegt noch ordentlich was an, wenn es um die Sicherung des Existenzminimums in Deutschland geht.