Betrunkener Wodka-Dieb mit 3,6 Promille in Gifhorn festgenommen!

Ein 35-jähriger Mann aus Gifhorn wurde nach dem Diebstahl von Wodka-Flaschen festgenommen, mit 3,6 Promille im Blut.

Ein 35-jähriger Mann aus Gifhorn wurde nach dem Diebstahl von Wodka-Flaschen festgenommen, mit 3,6 Promille im Blut.
Ein 35-jähriger Mann aus Gifhorn wurde nach dem Diebstahl von Wodka-Flaschen festgenommen, mit 3,6 Promille im Blut.

Betrunkener Wodka-Dieb mit 3,6 Promille in Gifhorn festgenommen!

Ein skurriler Vorfall ereignete sich am 15. Juli 2025 in Gifhorn, als die Polizei einen 35-jährigen Mann festnahm, der stark alkoholisiert und mutmaßlich auf Raubzug war. Der Mann hatte sich zwei Flaschen Wodka aus einer Tankstelle geschnappt. Bei der Verkehrskontrolle durch die Polizei stellte sich schnell heraus, dass der Dieb mit einem Atemalkoholwert von 3,6 Promille unterwegs war, was bereits lebensgefährlich ist. Laut NDR begehrte der Mann die Flaschen ein, räumte den Diebstahl jedoch ein, als die Beamten ihn ansprachen.

Die Polizei fand die gestohlenen Flaschen allerdings nicht mehr und konnte auch keine weiteren Informationen über ihren Verbleib erlangen. Das Verhalten des mutmaßlichen Täters wirft Fragen auf, da nicht nur der Diebstahl an sich ein ernstes Vergehen darstellt, sondern auch die extrem hohe Alkoholisierung des Mannes, die für ihn und andere eine Gefahr darstellt.

Rechtlicher Rahmen des Diebstahls

Was genau bedeutet es, ein Dieb zu sein? Laut dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 242 StGB) ist Diebstahl das „rechtswidrige Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, sich oder einem Dritten diese rechtswidrig zuzueignen“, wie die Rechtsanwaltskanzlei Erhard erklärt. Damit liegen bei diesem Vorfall sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für Diebstahl vor: Der Täter nahm eine fremde und bewegliche Sache weg, und er hatte die Absicht, sich diese anzueignen.

Die möglichen Strafen für Diebstahl variieren. Die freiheitsentziehenden Maßnahmen können bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe betragen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Wert der gestohlenen Gegenstände. Bei Werten unter 50 Euro kann unter Umständen sogar von einer Strafe abgesehen werden. Im aktuellen Fall könnte auch die hohe Promille-Zahl des Täters weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gesundheitsrisiken und Präventionsmaßnahmen

Alkoholmissbrauch ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesundheitliches Problem. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland über 68.700 Krankenhausbehandlungen wegen akuter Alkoholvergiftung gemeldet, was im Vergleich zu den Vorjahren einen Rückgang darstellt. Besonders betroffen sind Jugendliche, wobei die Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen mit knapp 9.700 Fällen die meisten Behandlungen aufweist, wie destatis berichtet.

Der Rückgang bei den Krankenhausaufenthalten ist immerhin ein Lichtblick, doch die Gefahr und die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum können gravierend sein. Weibliche und männliche Betroffene unterscheiden sich signifikant in ihren Häufigkeiten; bei Männern macht der Alkoholmissbrauch fast 70 % aus, was die Notwendigkeit von Präventionsprogrammen und Aufklärung weiter aufzeigt.

Zurück zu Gifhorn: Der 35-Jährige wurde aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe wegen Betrugs in die Justizvollzugsanstalt Sehnde gebracht. Das zeigt, wie tief die Abgründe sich oftmals auftun können, wenn Alkohol und Kriminalität Hand in Hand gehen. Der Fall wird auch die Justiz in der Region weiterhin beschäftigen.