Leinenpflicht in Jever bleibt vorerst: Bürger und Politik im Austausch

Leinenpflicht in Jever bleibt vorerst: Bürger und Politik im Austausch
Im Wohngebiet „Klein Grashaus“ in Jever bleibt die Leinenpflicht für Hunde vorerst bestehen. Diese Entscheidung wurde auf einem Treffen der CDU Jever, das am Mittwochabend stattfand, getroffen. Rund 35 Bürgerinnen und Bürger, darunter etwa zehn Hundebesitzer sowie Bürgermeister Jan Edo Albers, nahmen an dem Austausch teil, der als erfolgreich bezeichnet wurde, wie Mark-Andreas Postawka, Vorsitzender des CDU-Stadtverbands, berichtete. Die Bürger hatten dabei die Gelegenheit, ihre Gedanken und Vorschläge einzubringen, doch eine Einigung über eventuelle Lockerungen der Regelung konnte nicht erzielt werden.
Die Leinenpflicht betrifft nicht nur das Wohngebiet, sondern gilt auch auf allen nicht befestigten Wanderwegen. Laut der Stadt Jever sind Hunde im gesamten öffentlichen Straßenbereich sowie in allen Parkanlagen an der Leine zu führen. Nur in bestimmten Straßen wie „Am Leeghamm“ oder „Hooksweg“ gelten Ausnahmen, allerdings nicht während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli, in der besondere Rücksichtnahme geboten ist. Verstöße gegen diese Vorgaben können mit Bußgeldern geahndet werden, was die Stadt Jever betont, um gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern, wie stadt-jever.de erwähnt.
Rundweg und Grünflächen: Ein Ausgleich für Hund und Mensch
Der Rundweg, der das Wohngebiet umschließt, wird von Hundebesitzern, Radfahrern und Fußgängern rege genutzt. Zwischen diesem Weg und den angrenzenden Grundstücken liegt ein städtischer Grünstreifen, der als Ausgleichsfläche angelegt wurde. Zwar wurde die Idee einer Einzäunung für eine Freilauffläche diskutiert, tatsächlich konnte jedoch kein Konsens gefunden werden. Der Bürgermeister hob die positiven und respektvollen Gespräche mit den Bürgern hervor und kündigte an, dass nach der Sommerpause weitere Diskussionen innerhalb der politischen Fraktionen und Gruppen des Stadtrats stattfinden sollen.
Eine Bürgerin hatte ursprünglich die Aufhebung der Leinenpflicht beantragt, was auf Unverständnis bei den Anwohnern der Friedrich-Barnutz-Straße stieß. Diese hatten einen Gegenantrag eingereicht, um die derzeitige Regelung beizubehalten. Aus diesem Grund beschloss der Verwaltungsausschuss, die Entscheidung zu vertagen, um mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Leinenpflicht
Die Leinenpflicht in Städten wie Jever ist durch lokale Satzungen reglementiert und dient dem Schutz von Mensch und Tier. Neben der rechtlichen Verpflichtung, Hunde an der Leine zu führen, können Verstöße auch zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von Bußgeldern bis hin zu Fragen der Unzuverlässigkeit des Hundeführers, was die Bedeutung der Einhaltung dieser Vorschriften unterstreicht, wie auch tierimrecht.de erklärt.
Die kommenden Wochen und Monate dürften entscheidend dafür sein, wie es mit der Leinenpflicht in Jever weitergeht. Eine öffentliche Anliegerversammlung ist ebenfalls geplant, bevor das Thema im Ausschuss beraten wird. Die Stadt hofft, durch fortgesetzte Gespräche alle Interessen zu berücksichtigen und einen für alle akzeptablen Konsens zu finden.