Rollerfahrer ohne Führerschein und unter Cannabis-Einfluss erwischt!
Am 5. Oktober 2025 führte die Polizei in Hildesheim eine Verkehrskontrolle durch, die gravierende rechtliche Folgen für einen Rollerfahrer hatte.

Rollerfahrer ohne Führerschein und unter Cannabis-Einfluss erwischt!
Am 5. Oktober 2025 führte die Polizei Bad Salzdetfurth in 31188 Holle eine Verkehrskontrolle durch, bei der ein 23-jähriger Rollerfahrer erwischt wurde. Der Fahrer wurde gegen 21:10 Uhr in der Marktstraße angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass er weder über die notwendige Fahrerlaubnis verfügte, noch sein Kleinkraftrad haftpflichtversichert war. Zu allem Überfluss hatte er auch ein falsches Versicherungskennzeichen angebracht, was er selbst zugab.
Der Vorfall scheint Teil eines größeren Problems zu sein, das durch die Teillegalisierung von Cannabis entstanden ist. Wie gruenhorn.de berichtet, bringt das Fahren unter THC-Einfluss rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Insgesamt wurden bei der Kontrolle Anzeichen für eine Beeinflussung durch Cannabis festgestellt. Ein Urintest reagierte positiv auf Tetrahydrocannabinol (THC), was bei den derzeitigen Regelungen zu ernsthaften Konsequenzen führen kann.
Rechtslage und Konsequenzen
Nach der neuen Rechtslage, die durch das KonsumCannabisgesetz (KCanG) eingeführt wurde, kann das Fahren unter Cannabis-Einfluss als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, es sei denn, es gibt Ausfallerscheinungen oder Gefährdungen Dritter. Dabei stellt sich die Frage: Wie viel THC ist zulässig? Die Experten empfehlen, erst ab einem THC-Wert von über 3,5 ng/ml von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit auszugehen, wie auf froemmig-guertler.de erklärt wird.
Bei einem ersten Verstoß gegen diese Regelung sieht die gesetzliche Vorschrift ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg vor. Wiederholte Verstöße können die Strafen erheblich erhöhen. So kann ein zweiter Verstoß ein Bußgeld von 1.000 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen. Besonders für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ein strenges Cannabis-Fahrverbot bereits ab 1 ng/ml THC im Blut.
Verhalten bei Verkehrskontrollen
Die Situation des Rollerfahrers in Holle wirft ein Licht auf die Rechte der Fahrer während einer Verkehrskontrolle. Wie auf gruenhorn.de erläutert, sind die Fahrer nicht verpflichtet, Angaben über ihr Einnahmeverhalten zu machen. Ausdrücklich empfohlen wird, Schnelltests abzulehnen, da diese oft veraltete Rückstände anzeigen können. Bei der Kontrolle vor Ort wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen, die jedoch nur mit richterlicher Anordnung oder im Falle von „Gefahr im Verzug“ durchgeführt werden darf.
Die Ernährungsgewohnheiten und das Freizeitverhalten der Deutschen verändern sich, und in diesem Kontext könnte die Teillegalisierung von Cannabis noch mehr Menschen beeinflussen. Die rechtlichen Konsequenzen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, wie wir sie im Fall des Rollerfahrers in Holle gesehen haben, sollten als Warnung für alle Verkehrsteilnehmer:innen dienen. Es bleibt zu hoffen, dass die Aufklärung über diese Themen voranschreitet und die Betroffenen ein gutes Händchen haben, um solche Situationen zu vermeiden.