Peta setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise auf Tierquäler in Seesen aus

Peta setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise auf Tierquäler in Seesen aus
In einer besorgniserregenden Entwicklung wurde in den letzten Tagen mehrfach von geretteten Meerschweinchen berichtet, die ausgesetzt wurden. Am Freitagabend, dem 17.07.2025, wurde eine Gruppe von fünf Meerschweinchen in der Feldmark nahe Seesen ausgesetzt. Ein aufmerksamer Spaziergänger entdeckte die Tiere und nahm sie vorübergehend bei sich auf. Die Polizei Goslar hat die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen und appelliert an die Bevölkerung, Hinweise zu geben.
PETA, die Organisation für Tierschutz, reagierte sofort und bietet eine Belohnung von 500 Euro für Informationen, die zur Verurteilung des Täters führen. Anonyme Hinweise können unter der E-Mail-Adresse whistleblower@peta.de eingereicht werden. Diese Vorfälle verdeutlichen einmal mehr, dass das Aussetzen von Tieren in Deutschland als verwerflich gilt: Laut § 3 des Tierschutzgesetzes ist es verboten und kann nach § 17 als Tierquälerei bestraft werden.
Mehr Fälle von Tierquälerei
In einem anderen Vorfall, der sich in der vergangenen Woche in Braunschweig ereignete, wurden sieben Meerschweinchen in einem Karton an einer Tankstelle gefunden. Diese Tiere waren ebenfalls in einem desolaten Zustand, mit zahlreichen Bisswunden versehen; eines starb kurz nach der Auffindung. PETA setzte in diesem Fall sogar eine Belohnung von 1.000 Euro aus, um die verantwortlichen Personen zu identifizieren. Lisa Bechtloff von PETA betont die Verantwortung der Tierhalter, die Tiere nicht einfach auszusetzen, sondern Hilfe zu suchen. Auch hier ist das Aussetzen gesetzlich unter Strafe gestellt.
Diese Vorfälle zeigen, dass Tierquälerei in Deutschland nicht nur ein Einzelfall ist. Die Praxis des Aussetzens und die Misshandlung von Tieren ist ein anhaltendes Problem, das immer wieder ins Rampenlicht gerät. Laut einer unveröffentlichten Studie wird bei Tierquälerei in der industriellen Landwirtschaft oder gegenüber Haustieren häufig nicht ausreichend durchgegriffen. Das Tierschutzgesetz sieht für Tierquälerei Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor, doch in der Praxis sind die Konsequenzen oft minimal.
Die Realität der Tierschutzgesetze
Zwischen 2010 und 2020 wurden in Deutschland jährlich nur etwa 1.000 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt, wobei die überwiegende Mehrheit mit Geldstrafen davonkam. Diese niedrige Verurteilungsquote wirft Fragen zur Effektivität des Tierschutzstrafrechts auf. PETA und andere Tierschutzorganisationen fordern daher eine grundlegende Reform der bestehenden Gesetze, um sicherzustellen, dass schwerwiegende Vergehen besser verfolgt werden.
Nach § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund strafbar. Auch das Zufügen von erheblichem Leid ist untersagt. Dennoch, wie eine Untersuchung zeigt, kommen viele Fälle von Tierquälerei selten zur Anklage, und die Verurteilungen sind oft nicht konsequent.
Diese bedenklichen Entwicklungen rufen die Bevölkerung dazu auf, wachsam zu sein und sich aktiv gegen Tierquälerei einzusetzen. Schließlich gilt: Jedes Tier hat ein Recht auf ein würdevolles Leben – es liegt an uns, dafür zu sorgen.