Betrunkener Autofahrer schläft nach Crash im Graben in Esenshamm!
Ein betrunkenen Autofahrer verunfallte in Esenshamm und wurde schlafend in einer Pension aufgefunden. Trunkenheitsverfahren eingeleitet.

Betrunkener Autofahrer schläft nach Crash im Graben in Esenshamm!
Am Sonntag Nachmittag kam es in Esenshamm, Landkreis Nordenham, zu einem kuriosen Vorfall, der zeigen soll, dass Alkohol am Steuer nur Probleme bringt. Ein 38-jähriger Autofahrer hatte in einem angetrunkenen Zustand sein Fahrzeug nicht im Griff und landete schlussendlich in einem Graben. Sein Auto war dabei nicht nur stark beschädigt, sondern auch nicht mehr fahrbereit. Wie NDR berichtet, musste der Fahrer mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus in Oldenburg gebracht werden, nachdem ihn Notfallsanitäter in einem Graben gefunden hatten.
Der spannende Teil an dieser Geschichte beginnt jedoch erst wirklich, als er die Flucht nach vorn antrat. Nach Zeugenhinweisen entdeckten die Einsatzkräfte ihn in einer Pension, wo er schlafend aufgefunden wurde. Einen Atemalkoholtest konnte der Mann aufgrund seines Zustands nicht mehr durchführen lassen. Damit ist er nicht nur dem Gesetz auf die Schliche gekommen, sondern auch bei sober zu sein, denn ADAC erklärt, dass bereits ab 0,3 Promille die relative Fahruntüchtigkeit beginnt und ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Weder die genaue Promillezahl noch ob diese erreicht wurde, ist bislang bekannt, aber es ist sicher, dass ein Verfahren wegen Verdachts auf Trunkenheit im Straßenverkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet wurde.
Rechtliche Folgen und weitere Zwischenfälle
Im Krankenhaus wurde eine Blutprobe entnommen, und die Staatsanwaltschaft ordnete sofort die Beschlagnahme seines Führerscheins an. Die rechtlichen Konsequenzen für alkoholisiertes Fahren sind nicht zu unterschätzen – eine Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille kann bereits mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet werden, was nicht gerade ein Kavaliersdelikt ist. Bei Wiederholungstätern droht sogar eine Freiheitsstrafe. Ein anderer Vorfall ereignete sich in Hambühren, wo ebenfalls eine Frau von Polizisten geweckt werden musste; auch ihr Führerschein wurde beschlagnahmt. Auf diese Weise zeigt sich einmal mehr, dass Alkohol im Straßenverkehr nichts verloren hat.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Wer sich hinter das Steuer setzt, muss sich der Verantwortung bewusst sein – das gilt besonders für junge Fahrer bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit, die sogar mit einem absoluten Alkoholverbot konfrontiert werden. Die Promillegrenzen sind klar definiert und leicht nachzuvollziehen, doch die Risiken im Straßenverkehr sind oft viel zu hoch, um sie leichtfertig einzugehen. Das Beste wäre, dass man einfach auf das Autofahren verzichtet, wenn man Alkohol konsumiert hat, denn das zeigt sich schnell als der vernünftigste Weg, um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.