Polizei in Lüneburg: Beförderungen gestoppt - Geschlecht im Fokus!

Polizei in Lüneburg: Beförderungen gestoppt - Geschlecht im Fokus!
In der Polizeidirektion Lüneburg stehen die Beförderungen auf der Kippe. Aktuell sind 26 Polizistinnen und Polizisten nicht in der Lage, von der Gehaltsstufe A10 in A11 befördert zu werden. Der Grund dafür liegt in laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, in denen Beamte Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt haben. Die Klage richtet sich gegen ein umstrittenes Vorgehen im Kommissariat Uelzen, das Frauen gezielt begünstigen soll, was bei vielen Kollegen auf Skepsis stößt. Laut einem ersten Urteil der Lüneburger Richter ist eine „Maßstabsverschiebung zugunsten des weiblichen Geschlechts“ verfassungswidrig. Das Urteil nimmt den Fokus auf die „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ als zentrale Kriterien für Beförderungen, wie die Lüneburg aktuell berichtet.
Zusätzlich wurden schwere Vorwürfe gegen die Polizeidirektion laut, die sich um die Erhöhung der Frauenquote in Führungspositionen drehen. Ein internes Dokument, das Leaks aufzeig, führte zu der Entschlossenheit, bei Beurteilungen männlicher Polizisten nicht nur Leistungen, sondern auch Geschlecht negativ zu werten. Dies wurde von den Richtern als Verstoß gegen das Grundgesetz eingestuft. Das Verwaltungsgericht fordert eine faire und geschlechtergerechte Beurteilung aller Polizisten. Aufgrund dieser Vorgänge sind seit anderthalb Jahren die Beförderungen in die Stufe A11 nahezu gestoppt, was zu einem beträchtlichen Rückstau führt, wie die Landeszeitung ausführlich erläutert.
Kritik und Unterstützung
Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) hat bereits Druck auf die Polizeidirektion ausgeübt und spricht von einem völlig unangemessenen Umgang mit der Frauenförderung. Es wird kritisiert, dass in Uelzen ein informelles Vorgehen dokumentiert wurde, das nicht den Richtlinien entspricht. Der BdK vertritt rund 800 Mitglieder und fordert eine ordnungsgemäße Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen. Laut Stefan Franz, einem Vertreter des Landesvorstands, sei es wichtig, dass Frauenförderung richtig angewendet wird. Ehemalige und aktive Beamte berichten zudem von internem Druck, Frauen und Teilzeitkräfte systematisch bei Beförderungen zu berücksichtigen.
Obwohl Innenministerin Daniela Behrens den Fall als „nicht bedeutsam für die Polizei Niedersachsen“ bezeichnet, sieht Franz das anders. Er und andere kritische Stimmen weisen darauf hin, dass diese Praktiken nicht nur in Lüneburg, sondern auch in anderen Dienststellen beobachtet werden können. Umso wichtiger wird in dieser Debatte die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten. Diese sind seit über 30 Jahren aktiv und setzen sich für Chancengleichheit ein. Eine aktuelle Studie zeigt die Herausforderungen und Möglichkeiten, die Gleichstellungsarbeit bei der Polizei mit sich bringt, besonders auch im Hinblick auf die Unterstützungsstrukturen durch die Gewerkschaft der Polizei, wie Böckler zusammenfasst.
Insgesamt bleibt die Situation angespannt und die Diskussion um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der Polizei wird weiterhin mit Argusaugen verfolgt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die juristischen Verfahren entwickeln und welche Maßnahmen die Polizeidirektion Lüneburg ergreifen wird, um den anhaltenden Rückstau bei Beförderungen aufzulösen.