Geflügelpest in Niedersachsen: 14.600 Puten müssen getötet werden!
In Vechta, Niedersachsen, gibt es einen Geflügelpest-Ausbruch, der 14.600 Puten betrifft. Strikte Maßnahmen sind angeordnet.

Geflügelpest in Niedersachsen: 14.600 Puten müssen getötet werden!
In Niedersachsen läuft derzeit ein Wettlauf gegen die Zeit: Die hochansteckende Geflügelpest hat in einem Putenmastbetrieb in Vechta zugeschlagen. Diese besorgniserregende Meldung hat die Landwirte in der Region in Alarmbereitschaft versetzt, denn rund 14.600 Puten müssen unter scharfen Auflagen getötet werden. Erste Symptome zeigten die Tiere bereits am Freitag, und der Verdacht wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut, einer wichtigen Fachstelle für Tierseuchen, umgehend bestätigt – ein klarer Weckruf für die gesamte Branche. Sat1Regional berichtet, dass …
Was bedeutet das konkret für die betroffenen Halter? In einem Radius von drei Kilometern rund um den infizierten Betrieb wurde eine Schutzzone eingerichtet. Zudem gilt in einem zehn Kilometer-Wechsel auch eine Überwachungszone, wo strikte Regeln für den Geflügelverkehr herrschen. Hier müssen alle Betriebe strenge Vorschriften hinsichtlich Haltung, Meldung bei Verlusten und der Behandlung von Tieren und tierischen Erzeugnissen strikt einhalten. Es ist der erste bestätigte Ausbruch in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Vechta – und das wirft Schatten auf die gesamte Region.
Weitere Fälle in Niedersachsen
Die Situation ist alles andere als isoliert: Auch in den Landkreisen Cloppenburg und Gifhorn wurden bereits Fälle von Geflügelpest festgestellt. In Cloppenburg gibt es mittlerweile auch eine Stallpflicht in einer Sperrzone bei Garrel, die ab dem kommenden Samstag in Kraft tritt. In den letzten Wochen ist die Zahl der Ausbrüche regelrecht explodiert: Seit Mitte Oktober wurden insgesamt vier bestätigte Ausbrüche in Garrel verzeichnet, davon drei allein in Putenmastbetrieben. In diesen Vorfällen sind bereits 36.300 Puten betroffen, und auch ein weiterer Betrieb mit 5.300 Enten musste seine Tiere keulen. Tagesschau berichtet, dass …
Die Ausbreitung der Vogelgrippe verläuft nicht nur bei den Zuchtbetrieben besorgniserregend, auch bei Wildvögeln wurden vermehrt Fälle gefunden. Naturschutzverbände wie der BUND und Nabu warnen eindringlich vor der Fütterung von Wildvögeln und raten, vorsorglich Hunde anzu leinen und die Schuhe gründlich zu reinigen, wenn man mit Wildvögeln in Kontakt gekommen ist. Zudem wird geraten, nach einem Kontakt mit toten Vögeln mindestens 48 Stunden keinen Geflügelbetrieb zu betreten.
Regeln für Geflügelhalter
Die Bekämpfung der Geflügelpest wird durch eine Vielzahl von Verordnungen geregelt. Bereits seit 2010 gilt in Deutschland die Viehverkehrsverordnung, die die Registrierung und Dokumentation von Geflügelhaltern vorschreibt. Halter von Hühnern, Enten, Gänsen und anderen Geflügelarten müssen ihren Betrieb bei den zuständigen Stellen anmelden und alle Veränderungen umgehend anzeigen. Besonders wichtig ist, dass bei Verlusten von mindestens drei Tieren innerhalb von 24 Stunden oder mehr als 2% des Bestands die Ursachen umgehend durch einen Tierarzt geklärt werden müssen. Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft hat hierzu umfassende Informationen bereitgestellt.
In einer Zeit, in der die Landwirtschaft bereits unter vielen Herausforderungen leidet, ist es umso wichtiger zusammenzustehen und die strengen Regeln zu befolgen. Das Wohl der Tiere und die Gesundheit der Bevölkerung sollten an oberster Stelle stehen!