VfL Wolfsburg: Neue Anforderungen zur Barrierefreiheit ab 28. Juni!

Wolfsburg informiert über Barrierefreiheit. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Angebote.

Wolfsburg informiert über Barrierefreiheit. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Angebote.
Wolfsburg informiert über Barrierefreiheit. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Angebote.

VfL Wolfsburg: Neue Anforderungen zur Barrierefreiheit ab 28. Juni!

Im digitalen Zeitalter ist Barrierefreiheit ein großes Thema, das am 28. Juni 2025 in Deutschland mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in eine neue Ära tritt. Dieses Gesetz wird die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen maßgeblich verändern und dafür sorgen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigt Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen haben.

Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH hat bereits heute Schritte unternommen, um ihre digitalen Angebote barrierefreier zu gestalten. vfl-wolfsburg.de berichtet, dass die Webseite, die App „VfL Wolfsburg to go“ und der VfL-Wolfsburg-Newsletter entsprechend den Richtlinien des BFSG sowie der BITV 2.0, WCAG 2.1 und EN 301 549 (Level AA) gestaltet werden. Zwar entspricht die digitale Präsenz teilweise den Anforderungen an die Barrierefreiheit, doch es gibt noch Verbesserungspotenzial. Beispielsweise fehlen bei Videos Untertitel, und einige Bilder sowie Grafiken haben keine Alternativtexte. Zudem sind bestimmte Texte und Grafiken schwer lesbar.

Kontakt und Rückmeldungen

Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH hat Maßnahmen zur Kontaktaufnahme eingerichtet, falls Nutzer:innen Rückmeldungen zur Barrierefreiheit geben möchten. Per E-Mail an service@vfl-wolfsburg.de oder telefonisch unter 05361 – 8903 – 903 können Verbesserungsvorschläge einfach mitgeteilt werden. Bei unzufriedenstellenden Antworten besteht die Möglichkeit, ab dem 28. Juni 2025 die Marktüberwachungsstelle in Magdeburg zu kontaktieren, um mögliche Missstände anzuzeigen.

Das BFSG gilt nicht nur für die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, sondern legt allgemein fest, dass private Wirtschaftsakteure erstmals zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist, dass digitale Produkte wie Websites, Apps und Onlineshops barrierefrei sein müssen. Online-Angebote, die etwa in Banken oder im Personenverkehr bereitgestellt werden, müssen ebenfalls den neuen Standards genügen. Die speziellen Anforderungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Stufen A und AA, die sicherstellen sollen, dass digitale Angebote für alle Nutzer, auch für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Besondere Beachtung erhalten zudem Kleinstunternehmen, die bei Überschreitungen der Beschäftigtenzahl oder des Umsatzes nicht sofort mit den neuen Anforderungen konfrontiert werden. Sie sind von der Barrierefreiheitspflicht zunächst ausgenommen. Die Übergangsfristen reichen bis 2030 für Dienstleistungen, die digitale Produkte nutzen, bis 2040 für nicht-barrierefreie Selbstbedienungsterminals.

Die Marküberwachungsbehörde wird ab dem 28. Juni 2025 in Magdeburg aktiv sein und sicherstellen, dass die neuen Vorgaben eingehalten werden. Verbraucher und Verbände erhalten außerdem Klagerechte bei Verstößen gegen das BFSG, was bedeutet, dass auch die Öffentlichkeit ein Mitspracherecht hat.

Der Trend geht klar in Richtung mehr Barrierefreiheit im Netz. Unternehmen, die proaktiv handeln, wie die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, können sich nicht nur rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellen, sondern auch ihre Kundenbindung stärken. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Unternehmen durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die auch Beratungsangebote für kleinere Betriebe bereitstellt. Das ist ein echter Schritt in Richtung Inklusion und Chancengleichheit für alle Menschen!