Revolution in der Physiotherapie: Blankoverordnung 2025 startet!

Der IFK, VDB und VPT kooperieren mit den Hochschulen Bochum und Trier zur Evaluation der Blankoverordnung in der Physiotherapie.

Der IFK, VDB und VPT kooperieren mit den Hochschulen Bochum und Trier zur Evaluation der Blankoverordnung in der Physiotherapie.
Der IFK, VDB und VPT kooperieren mit den Hochschulen Bochum und Trier zur Evaluation der Blankoverordnung in der Physiotherapie.

Revolution in der Physiotherapie: Blankoverordnung 2025 startet!

Ein frischer Wind weht durch die Physiotherapie in Deutschland, und er trägt den Namen Blankoverordnung. Am 1. November 2024 tritt diese neue Regelung offiziell in Kraft und ermöglicht es Physiotherapeuten, ihre Behandlungen mit einem gewissen Maß an Autonomie zu gestalten. Laut dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), dem VDB-Physiotherapieverband und dem Verband für Physiotherapie (VPT) wurde zur wissenschaftlichen Evaluation dieser Verordnung ein Kooperationsvertrag mit der Hochschule Bochum und der Hochschule Trier geschlossen, wie vdb-physio.de berichtet.

Doch was steckt eigentlich hinter dieser Blankoverordnung? Sie erlaubt Physiotherapeuten, Heilmittel sowie die Dauer und Frequenz der Behandlung eigenverantwortlich festzulegen. Dies umfasst unter anderem 114 spezifische Schulterdiagnosen wie Schulterfrakturen, Arthrosen und Knorpelschäden. Die neuen Regelungen haben großen Nutzen, da erstmals auch die Diagnostik vergütet wird, was den Therapeuten erlaubt, ihre Fähigkeiten gezielter einzusetzen. thevea.de hebt hervor, dass das Vorgehen durch ein Ampelsystem kontrolliert wird, wobei in der grünen Phase volle Vergütung und in der roten Phase ein 9%iger Abzug bei der Abrechnung droht.

Die Evaluation: Ein wichtiger Schritt

Ziel der Evaluation ist es, die Wirksamkeit und Umsetzung der Blankoverordnung im Sinne der Patientenversorgung zu untersuchen. Dazu werden systematisch Daten zu Patienteneigenschaften, Verordnungsangaben, Therapieinhalten sowie der Verlauf der Behandlungen erhoben und analysiert. Die Ergebnisse, die bis Ende 2025 erwartet werden, sollen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben des § 125a SGB V erfüllen, sondern auch in künftige Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband einfließen.

Besonders geschätzt wird die Flexibilität, die die Blankoverordnung den Therapeuten bietet: Sie können die Behandlungsdauer zwischen bis zu 16 Wochen selbst bestimmen und müssen keine besonderen Qualifikationen nachweisen. Die Abrechnung wird erst nach Abschluss der Behandlungen vorgenommen und Zuzahlungen sind klar geregelt. hochschule-bochum.de informiert zudem, dass zur Unterstützung der Evaluation wissenschaftliche Hilfskräfte gesucht werden, die tatkräftig in dem Projekt mitwirken können.

Ein starkes Netzwerk für eine neue Ära

Die Kooperation zwischen den Physiotherapieverbänden und den Hochschulen bildet ein starkes Fundament für diese Initiative. Mit der Versorgungsverbesserung für Patienten und der Förderung der Selbstständigkeit der Therapeuten steht die Blankoverordnung nicht nur für Fortschritt, sondern auch für eine Aufwertung des Berufsfeldes. Durch die gesammelten Erkenntnisse könnte die Blankoverordnung sogar als Modell für weitere Diagnosen dienen. Ein Blick auf die Entwicklungen in diesem Bereich verspricht vielversprechende Ergebnisse, und es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Einführung auf die Patientensituation auswirken wird.