Petitionsausschuss lehnt Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn ab!

Petitionsausschuss lehnt Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn ab!
Der Petitionsausschuss hat in einer Sitzung am 25. Juni 2025 die Forderung nach einem Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn mehrheitlich abgelehnt. Diese Entscheidung wurde mit der Unterstützung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD getroffen, während die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Empfehlung stimmten, wie luftsicherheit-nrw.de berichtet. Die Grünen plädierten dafür, die Petition an die Bundesregierung mit dem maximalen Votum „zur Berücksichtigung“ zu übergeben, während Die Linke eine Überweisung „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Verkehr beantragte.
Ein zentraler Grund für die Ablehnung der Petition ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), das kein generelles Nachtflugverbot vorsieht. Die Betriebszeiten und Nachtflugregelungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, die eine Abwägung zwischen betrieblichen Interessen und dem Schutz der Anwohner vor Fluglärm treffen müssen. Der Petitionsausschuss sieht keinen parlamentarischen Handlungsbedarf und unterstützt die Forderungen nicht.
Flughafenbetrieb und wirtschaftliche Aspekte
Die Wirtschaftlichkeit des Flughafens spielt eine entscheidende Rolle. Der Flughafen Köln/Bonn hebt eine 14-prozentige Steigerung des Frachtflugs hervor und präsentiert sich als Anbieter eines Rund-um-die-Uhr Flugbetriebs. Der Vorsitzende des Ausschusses betonte, dass ein 24/7-Betrieb für die Region unerlässlich sei, um internationale Anschlussverbindungen und die Flexibilität der Transportketten aufrechtzuhalten. Dies nimmt besonders nach der pandemiebedingten Reduzierung der Frachtkapazitäten bei Passagierflügen an Bedeutung zu, wie auch openpetition.de informiert.
Die Argumente aus der Petition zur Lärmschutzproblematik konnten vom Nordrhein-Westfälischen Landtag nicht bestätigt werden. Bei der Berechnung der nächtlichen Lärmschutzzonen wird sowohl der Dauerschallpegel als auch der Maximalpegel berücksichtigt. Sollte ein Bereich die Kriterien erfüllen, entsteht für die Anwohner ein Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen.
Rechtliche Möglichkeiten für Anwohner
Obwohl der Petitionsausschuss keine neuen Regelungen einführt, haben betroffene Anwohner die Möglichkeit, die Festlegung der Lärmschutzzone rechtlich anzufechten. In Gesprächen haben einige Anwohner bereits Kontakt zu Fachleuten für ein Schallschutzgutachten aufgenommen, um die eigene Situation zu klären. Der Flughafenbetreiber plant zudem, kurzfristig einen Antrag zur Verlängerung der bestehenden Nachtfluggenehmigung zu stellen, was die Lage weiter verkomplizieren könnte.
Die rücksichtlose Haltung einiger Entscheidungsträger zum Thema Nachtflugverbot hat in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung für Unmut gesorgt. Diese Diskussion zeigt klar, dass da noch einiges an Aufklärungsbedarf besteht, sowohl für die Anwohner als auch für die politischen Gremien.
Insgesamt hält der Petitionsausschuss die Situation am Flughafen für stabil und sieht momentan keinen Handlungsbedarf. Allerdings bleibt das Thema Nachtflugverbot weiterhin auf der agenda, während der Flughafen seine Pläne für eine 24/7-Nutzung weiterverfolgt, wie auch das Juraforum darlegt.