Erster Fall von Geflügelpest im Ennepe-Ruhr-Kreis bestätigt!

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Erster Fall von Geflügelpest im Ennepe-Ruhr-Kreis bestätigt: Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter und laufende Kontrollen angekündigt.

Erster Fall von Geflügelpest im Ennepe-Ruhr-Kreis bestätigt: Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter und laufende Kontrollen angekündigt.
Erster Fall von Geflügelpest im Ennepe-Ruhr-Kreis bestätigt: Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter und laufende Kontrollen angekündigt.

Erster Fall von Geflügelpest im Ennepe-Ruhr-Kreis bestätigt!

Die Geflügelpest, ein ernstzunehmendes Thema für Tierhalter in der Region, macht derzeit von sich reden. Erst vor kurzem wurde der erste Fall in dieser Saison im Ennepe-Ruhr-Kreis bestätigt. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts hat die Krankheit bei einer Wildgans in Witten entdeckt. Diese Gans wurde am 30. Oktober am Kemnader See im Bereich Heven gefunden. In den vergangenen Jahren wurden in Witten, Wetter und Herdecke bereits sporadische Fälle von Geflügelpest gemeldet. Doch jetzt ist es besonders wichtig, aufmerksam zu sein, denn der Erreger könnte leicht auch in unsere Hausgeflügelbestände eindringen.

Dr. Bettina Maintz, die Amtsveterinärin, erklärte, dass zurzeit keine Restriktionszonen oder allgemeine Stallpflicht geplant sind. Die Situation wird jedoch genau beobachtet und könnten bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen werden. Um möglichen Ansteckungen vorzubeugen, ruft die Kreisverwaltung die Geflügelhalter zur Vorsicht auf. Regelmäßige Kontrollen und Kadaversuchen am Kemnader See sowie entlang der Ruhr sind bereits im Gange, um eventuelle weitere Fälle frühzeitig zu erkennen. Drei tote Wasservögel, darunter zwei Gänse und ein Schwan, wurden zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt weitergeleitet.

Wichtige Hinweise für Geflügelhalter

Die Kreisverwaltung hat klare Maßnahmen ausgegeben, die von den Geflügelhaltern unbedingt beachtet werden sollten, um die Hausbestände zu schützen:

  • Füttern Sie Ihr Geflügel nicht an Orten, die auch für Wildvögel zugänglich sind.
  • Gestalten Sie Futterstellen und Tränken so, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Nutzen Sie nur Leitungswasser zum Tränken, niemals Oberflächenwasser.
  • Trennen Sie Stall- und Straßenkleidung und waschen Sie sich die Hände gründlich.
  • Lagern Sie Futter, Einstreu und Materialien sicher und sichern Sie Ställe gegen unbefugtes Betreten.
  • Seien Sie vorbereitet auf eine mögliche Stallpflicht.

Besonders die Hundebesitzer sind aufgefordert, ihre Hunde an der Leine zu führen, um den Kontakt mit eventuell infizierten Vögeln zu vermeiden. Bei der Kreisverwaltung stehen Ihnen die Ansprechpartner Jörg Trestik, Barbara Pass und Dr. Bettina Maintz zur Verfügung, um Fragen zu klären oder Verdachtsfälle zu melden. Jede Geflügelhaltung muss zudem beim Veterinäramt gemeldet werden; dafür steht ein Onlineformular auf der Internetseite der Kreisverwaltung bereit.

Präventivmaßnahmen in anderen Regionen

Nicht nur der Ennepe-Ruhr-Kreis ist betroffen. Auch im Landkreis Leer wurde am 8. November eine Stallpflicht für Geflügel eingeführt, als Reaktion auf die Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland. Bei dieser Stallpflicht handelt es sich um eine wichtige Präventivmaßnahme zur Bekämpfung der Krankheit, die sowohl in Hausgeflügelbeständen als auch bei Wildvögeln nachgewiesen wurde. Auch hier müssen alle Geflügelbestände, einschließlich kleiner Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt angemeldet werden. Hygiene und Biosicherung sind grundlegende Maßnahmen, die von den Haltern jetzt stärker umgesetzt werden müssen.

In diesen unsicheren Zeiten ist es keine Schande, auf Nummer sicher zu gehen. Die richtige Vorbereitung und Information können dazu beitragen, die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen und unsere heimischen Tierbestände zu schützen.