Ursula von der Leyen vor Misstrauensvotum – droht das Aus für die Kommission?

Ursula von der Leyen vor Misstrauensvotum – droht das Aus für die Kommission?
Es wird spannend im EU-Parlament: Die EU-Kommission, unter der Führung von Ursula von der Leyen, sieht sich nächste Woche einem Misstrauensantrag gegenüber. Wie radioenneperuhr.de berichtet, wurde dieser Antrag von einem rechten Abgeordneten aus Rumänien initiiert und erfordert die Unterstützung von mindestens einem Zehntel der 720 Parlamentarier, damit es zu einer Debatte und Abstimmung kommt.
Mit 72 Abgeordneten, die den Antrag unterstützen, steht die Kommission am 9.07.2025 im Schussfeld. Die Vorwürfe sind zahlreich: von Intransparenz bis hin zu Missmanagement in der Corona-Politik. Ein besonderes Augenmerk liegt auf einem milliardenschweren Kreditprogramm für Verteidigungsinvestitionen, das ohne die 必liche Einbindung des Parlaments aufgesetzt wurde. Solche Taten werfen einen Schatten auf von der Leyens Führungsstil und könnten ihre politische Zukunft gefährden.
Kritikpunkte im Fokus
Eine fatale Rolle könnte auch das Versäumnis spielen, Informationen zu den Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem CEO von Pfizer offenzulegen. Laut einem EU-Gericht gibt es für diese Weigerung keine ausreichende rechtliche Begründung. Darüber hinaus zeigen sich Unmut und Besorgnis über ungenutzte Corona-Impfstoffe im Wert von etwa vier Milliarden Euro.
Die Situation wird von dem EVP-Vorsitzenden Manfred Weber als parteitaktisches Spiel abgewiegelt. Er äußerte seinen Glauben, dass die nötige Mehrheit im Parlament nicht erreicht werden kann. Bei der letzten Abstimmung erhielt die Kommission immerhin 370 von 688 Stimmen. Der Druck auf von der Leyen könnte jedoch immense Auswirkungen haben, angesichts der Tatsache, dass der letzte erfolgreiche Rücktritt einer EU-Kommission im Jahr 1999 aufgrund eines Berichts über Betrug und Missmanagement stattgefunden hat.
Der Weg zum Misstrauensantrag
Wie aus den Regeln des Europäischen Parlaments hervorgeht, können Misstrauensanträge von einem Zehntel der Mitglieder eingereicht werden. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Ein neuer Antrag darf nicht eingereicht werden, wenn in den letzten zwei Monaten bereits ein Antrag zur Abstimmung kam, der von weniger als einem Fünftel der Abgeordneten unterstützt wurde. Der aktuelle Antrag muss die Bezeichnung „Misstrauensantrag“ tragen und eine detaillierte Begründung enthalten, wie europarl.europa.eu klarstellt.
Die Aussprache über den Antrag wird frühestens 24 Stunden nach der Mitteilung an die Mitglieder stattfinden, die Abstimmung später namentlich und mit der Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit. Dabei sind mindestens 361 Stimmen notwendig, um den Antrag anzunehmen. Die Mechanismen sind also klar strukturiert, aber der Ausgang bleibt offen.
Die kommenden Tage versprechen spannende Entwicklungen in der Europäischen Union, während sich die Augen auf Ursula von der Leyen richten. Ein Misstrauensantrag ist schließlich nicht alltäglich und könnte Weichen für die Zukunft der Kommission stellen.