Polizei-Einsatz in Hagen: Beifahrer zielt mit Maschinenpistolen-Attrappe!

In Hagen, ein Polizeieinsatz am 14.06.2025: Beifahrer zielt mit einer täuschend echten Maschinenpistole auf Beamte.

In Hagen, ein Polizeieinsatz am 14.06.2025: Beifahrer zielt mit einer täuschend echten Maschinenpistole auf Beamte.
In Hagen, ein Polizeieinsatz am 14.06.2025: Beifahrer zielt mit einer täuschend echten Maschinenpistole auf Beamte.

Polizei-Einsatz in Hagen: Beifahrer zielt mit Maschinenpistolen-Attrappe!

In der Kölner Stadtmitte hat ein Vorfall für Aufregung gesorgt: Am Samstag, den 14. Juni 2025, beobachteten Polizisten während ihrer Streife einen weißen Kastenwagen an der Kreuzung Feithstraße zur Boeler Straße. Der Beifahrer zielte dabei mit einer täuschend echt aussehenden Maschinenpistole aus dem Fenster und richtete die Waffe sogar auf die Polizeibeamten. Dies führte zu einem sofortigen Polizeieinsatz, bei dem das Fahrzeug angehalten und die beiden Insassen, ein 49-jähriger Fahrer und ein 28-jähriger Beifahrer, mit Handschellen fixiert wurden.

Wie die Polizei auf polizei.news mitteilt, entpuppte sich die bedrohliche Waffe als nichts weiter als eine Attrappe. Trotz der ernsten Situation zeigte sich der Beifahrer uneinsichtig und rechtfertigte sein Verhalten damit, dass er lediglich einen Spaß gemacht habe. Die Polizei erstatte eine Anzeige gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bedrohung. Zudem war der Beifahrer bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Rechtslage rund um Waffenbesitz

Der Vorfall wirft ein Licht auf die aktuelle Rechtslage bezüglich Waffen, die durch die Änderungen im Waffengesetz, die 2017 in Kraft traten, noch strikter wurde. Nach § 58 Abs. 8 des WaffG gilt für illegal besessene, erlaubnispflichtige Waffen und Munition eine Waffenamnestie, die bis zum 1. Juli 2018 in Kraft war. In dieser Zeit konnten Personen Waffen straffrei an die zuständigen Behörden abgeben, ohne für die illegale Besessenheit bestraft zu werden, wie auf polizei.nrw zu lesen ist.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von Waffen wurden ebenfalls verschärft. Waffen müssen in entsprechenden Sicherheitsbehältnissen aufbewahrt werden, die spezifischen Normen genügen müssen. Diese Bestimmungen betreffen sowohl erlaubnispflichtige als auch erlaubnisfreie Waffen und sollen einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten.

Neueste Entwicklungen im Waffengesetz

Mit dem Inkrafttreten des neuen Waffenrechts am 31. Oktober 2024 gibt es weitere relevante Änderungen. Das persönliches Erscheinen bei der Waffenbehörde ist nun nur in besonderen Fällen notwendig, was den Prozess für viele erleichtern könnte. Zudem dürfen die Behörden jetzt auch in öffentlich zugänglichen Quellen nach Informationen suchen, um die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Waffenbesitzern zu prüfen, wie aus einer Veröffentlichung auf vdb-waffen.de hervorgeht.

Ein grundsätzlicher Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen – unabhängig von der Klingenlänge – wurde ebenfalls eingeführt. Dies soll die Sicherheit in unseren Städten weiter erhöhen.

Insgesamt zeigt die Entwicklung, dass das Thema Waffenbesitz und -nutzung weiterhin ein brisantes und oft strittiges Thema bleibt. Die Polizei wird auch in Zukunft wachsam bleiben, um für die Sicherheit der Bürger zu sorgen.