Hamm freut sich: Neue Vergaberegeln bringen frischen Wind!
Die Stadt Hamm begrüßt ab 2025 neue Vergaberegeln in NRW, die kommunale Aufträge effizienter und transparenter gestalten.

Hamm freut sich: Neue Vergaberegeln bringen frischen Wind!
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Nordrhein-Westfalen frischer Wind in die kommunalen Vergabeverfahren wehen. Die neuen Regelungen sollen nicht nur für schnellere und wirtschaftlichere Aufträge sorgen, sondern auch die Selbstverantwortung der Kommunen stärken. Die Stadt Hamm ist schon jetzt optimistisch und sieht der Umsetzung mit einem guten Gefühl entgegen, wie LippeWelle berichtet.
Die Hauptzielen der Reform sind klar: Die Prinzipien von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung bleiben erhalten, während gleichzeitig Bürokratie abgebaut wird. Fast 80 Prozent aller kommunalen Aufträge in NRW werden von diesen Änderungen betroffen sein. Dazu zählen insbesondere Bauaufträge unter 5.538.000 Euro netto sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die unter 221.000 Euro liegen. Die Stadt Hamm ist dabei überzeugt, dass diese festgelegten Größenordnungen sinnvoll und zielführend sind, auch wenn sie admits, dass umfassende Zahlen schwer zu bekommen sind.
Revolutionierung des Vergaberechts
Doch das ist nur der Anfang. Bereits für den 1. Januar 2026 stehen weitere gravierende Veränderungen an, die die gesamte Vergabepraxis in Nordrhein-Westfalen revolutionieren werden. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 9. Juli 2025 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der alle landesrechtlichen Wertgrenzen für kommunale Vergabeverfahren aufhebt. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der neuen Grundsätze, die im § 75a der Gemeindeordnung festgelegt sind. Somit wird von nun an eine förmliche Ausschreibung nur noch erforderlich, wenn die EU-Schwellenwerte erreicht werden, wie vhw.de detailliert beschreibt.
Durch die Abschaffung der Bindung an die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie an die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) gewinnen die Kommunen enorm an Handlungsspielraum. Sie können nun flexibler über die Gestaltung ihrer Vergabeprozesse entscheiden. Dies verspricht nicht nur eine Steigerung der Effizienz, sondern auch potenziell kostengünstigere Lösungen für die Bedürfnisse der Städte und Gemeinden.
Einheitliche Regelungen und neue Technologien
Ein durchaus entscheidender Punkt bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Vergaberechtsgrundsätze ist momentan noch unklar. Hier benötigen die kommunalen Mitarbeiter dringend einheitliche Vorgaben und Handlungsleitfäden. Diese sind erforderlich, um sowohl die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Transparenz als auch die Prinzipien von Wettbewerb und Gleichbehandlung wirksam umzusetzen. Auch die Rechnungsprüfungsämter und die Gemeindeprüfanstalt verlangen einheitliche Prüfungsmaßstäbe, damit die neuen Regelungen wirklich greifen können, so cosinex.
Ein weiterer Schritt zur Modernisierung kommt mit einem neuen Modul zur Erfassung von Direktaufträgen (eDI), das ab Mitte März 2026 für Landesbehörden eingeführt wird. Dieses KI-gestützte System verspricht nicht nur eine Vereinfachung der Abläufe, sondern könnte auch dafür sorgen, dass der Bedarf an innovativen Lösungen in den nächsten Jahren deutlich ansteigt.
Insgesamt zeigt sich: NRW stimmt sich auf eine neue Ära der Vergabeverfahren ein, die mit mehr Flexibilität und weniger Bürokratie einhergeht. Alle Beteiligten sind gespannt, wie sich diese Reformen auf die Praxis auswirken werden und wie die Gemeinden von den neuen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren können.