Lidl warnt: Naschen von Kirschen wird zur Anzeige gebracht!

Lidl in Österreich warnt Kunden vor Naschen im Geschäft: Mundraub ist strafbar, Diskussionen zu möglichen Lösungen folgen.

Lidl in Österreich warnt Kunden vor Naschen im Geschäft: Mundraub ist strafbar, Diskussionen zu möglichen Lösungen folgen.
Lidl in Österreich warnt Kunden vor Naschen im Geschäft: Mundraub ist strafbar, Diskussionen zu möglichen Lösungen folgen.

Lidl warnt: Naschen von Kirschen wird zur Anzeige gebracht!

In einer Lidl-Filiale in Österreich sorgt ein Aushang für Aufregung. Kunden, die ungeniert Kirschen naschen, haben die Grenze des Erlaubten überschritten, weshalb das Geschäft nun klare Regeln aufstellt. Der Aushang warnt die Kundschaft: „Jeglicher Verzehr von Waren ohne zu bezahlen, wird zur Anzeige gebracht. Ganz besonders Kirschen!“ Diese Maßnahme gibt einen spannenden Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen des „Mundraubs“ und das Verhalten in Supermärkten.

Das Problem ist nicht neu und wird auf Plattformen wie Reddit lebhaft diskutiert. Immer mehr Nutzer berichten von ihren Erfahrungen mit Naschereien in Geschäften, nicht nur bei Kirschen, sondern auch bei anderen Lebensmitteln, wie beispielsweise Cashew-Kernen. Neben dem Verzehr ohne Bezahlung hinterlassen manche Kunden sogar die Kerne als ungebetene Hinterlassenschaft im Markt. Die Diskussion über angemessenes Verhalten in Supermärkten und mögliche Lösungen wird immer lauter – von Marketingmaßnahmen bis hin zu vorab abgepackten Kirschen als mögliche Lösung.

Die rechtlichen Hintergründe von Mundraub

Doch was genau ist Mundraub eigentlich? Bis in die 70er Jahre war das Naschen im Supermarkt nicht straflos; es galt als Verbrauchsmittelentwendung. Diese Regelung wurde jedoch 1975 abgeschafft und Mundraub wird seitdem als Diebstahl betrachtet, der nach § 242 des Strafgesetzbuches geahndet werden kann. Wer sich beim Obstnaschen erwischen lässt, muss im schlimmsten Fall mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren rechnen – zumindest, wenn es sich um einen relevanten Fall handelt.

Die rechtliche Einschätzung zum Mundraub ist klar: Die Wegnahme von Lebensmitteln, sei es ein apfel vom Nachbarsbaum oder das unbefugte Probieren von Obst im Supermarkt, kann durchaus als Diebstahl gewertet werden. Daher kann auch ein farbenfrohes Kirschenlächeln nicht über die rechtlichen Konsequenzen hinweg täuschen. In Deutschland, so berichtet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, ist das Naschen von unverpacktem Obst nicht zulässig und gilt als Diebstahl.

Die Grauzone im Lebensmitteleinkauf

Eine interessante Ausnahme gibt es jedoch für verpackte Waren: Wenn die leere Verpackung an der Kasse vorgezeigt wird, könnte man unter Umständen davonkommen. Doch wie sieht es mit zivilrechtlichen Konsequenzen aus? Es drohen Schadensersatzforderungen, wenn der Eigentümer des verzehrten Lebensmittels darauf besteht. Der Mythos des „Mundraubs“, der in der Bevölkerung weiterhin besteht, könnte also viel mehr rechtliche Schwierigkeiten mit sich bringen als bisher angenommen.

Insgesamt zeigt die Diskussion um den Lidl-Aushang, dass der Umgang mit Lebensmitteln in Supermärkten nicht nur kleinliche Auseinandersetzungen aufwerfen kann, sondern auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen hat. Sicher ist: Wer beim nächsten Einkauf denkt, sich eine Kirsche zu gönnen, sollte sich genau überlegen, ob es das Risiko wert ist. Ein gesundes Maß an Selbstdisziplin könnte zukünftig vielleicht doch nicht schaden.