In Herne gibt es aktuell intensive Diskussionen um die geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) an der Südstraße 48. Diese soll Platz für bis zu 800 Personen bieten und sieht sowohl die Nutzung bestehender Gebäude als auch einen Neubau vor. Der BSW-Kreisverband Herne hat die Entscheidung, eine solche Einrichtung in einem bereits dicht besiedelten Ballungsraum wie dem Emscher-Gebiet zu errichten, scharf kritisiert. Sie empfinden die Entscheidung als überstürzt und unzureichend begründet. Besonders besorgt sind sie über die möglichen Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft und die Grundstückspreise, da viele Anwohner und Gewerbetreibende sich überrumpelt fühlen.

Die Bedenken der BSW sind vielfältig. Die Einrichtung könnte dauerhafte Auswirkungen auf das Umfeld haben, nicht zuletzt wegen der Laufzeit von mindestens zwölf Jahren. Die Kritik bezieht sich auch auf die unzureichende Diskussion über die Fluchtursachen, sowie die Notwendigkeit einer höheren politischen Sorgfalt und Begründung bei solchen Großprojekten. Der BSW fordert daher eine Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen und eine Einbindung der Anwohner in den Planungsprozess. Insbesondere die Wahl des Standorts und die Kriterien zur Bewertung von Alternativen bleiben unklar, was die Diskussion weiter anheizt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Hintergrund zur ZUE in Herne

Die ZUE in Herne ist nicht die erste ihrer Art. Bis Ende 2024 betrieb Nordrhein-Westfalen bereits eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für bis zu 750 geflüchtete Menschen an der Dorstener Straße. Nach der Schließung dieser Einrichtung haben das Land NRW und die Stadt Herne Pläne für eine Nachfolgeeinrichtung entwickelt. Die Euroimmo GmbH hat zudem eine Bauvoranfrage für den Umbau und die Nutzungsänderung der bestehenden Gebäude sowie für einen Neubau an der Südstraße 48 gestellt. Die neue ZUE könnte sogar die Kapazität auf bis zu 1.000 Plätze erhöhen.

Die Stadt Herne hat die Bauvoranfrage bereits positiv geprüft und einen Bauvorbescheid erteilt, wobei die Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich war. Die Grundstückseigentümerin wurde aufgefordert, einen Bauantrag zu stellen. Die Einrichtung der Landesunterkunft soll die kommunale Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Herne reduzieren, was finanzielle und organisatorische Entlastungen verspricht. Die Anwohner und Eigentümer wurden von der Bezirksregierung Arnsberg zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um über die Fortschritte und Neuigkeiten zu informieren. Lesen Sie hier mehr darüber.

Das System der ZUE in Nordrhein-Westfalen

Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit 30 Zentrale Unterbringungseinrichtungen, die für 160 bis 1.376 Personen ausgelegt sind. Im gesamten Landesaufnahmesystem stehen rund 34.960 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Diese setzen sich zusammen aus 7.320 Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen, 20.376 in Zentralen Unterbringungseinrichtungen und 7.264 in Notunterkünften. ZUEen unterliegen der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung, und privatgewerbliche oder gemeinnützige Betreuungsdienstleister werden für die Unterbringung und Versorgung der Schutzsuchenden beauftragt.

Die ZUE dient als Übergangslösung, bis eine Zuweisung in die Kommunen erfolgt. Schutzsuchende verbleiben in diesen Einrichtungen bis zur Zuweisung, Ausreise oder Abschiebung. Die Notwendigkeit dieser Einrichtungen wird durch die anhaltenden Herausforderungen im Bereich der Migration und der Aufnahme geflüchteter Menschen verstärkt. Ein transparenter und öffentlicher Dialog scheint hierbei mehr denn je notwendig, um die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und gleichzeitig den Bedürfnissen der Schutzsuchenden gerecht zu werden. Erfahren Sie mehr über das Thema hier.