Mitgliederbegehren beim KFC: Jetzt zur Versammlung einladen!
Christoph Epping und Team rufen zur Unterschrift für ein Mitgliederbegehren in Krefeld auf. Versammlung am 31. Oktober.

Mitgliederbegehren beim KFC: Jetzt zur Versammlung einladen!
In den letzten Wochen ist es richtig rund gegangen beim KFC Uerdingen! Christoph Epping, Jörg Gredig und Udo van Koll haben einen wichtigen Schritt unternommen und bitten nun um die Unterstützung der Mitglieder für ihr Mitgliederbegehren zur Einberufung einer Mitgliederversammlung. Die drei sind fest entschlossen, die Geschicke des Vereins mitzugestalten, und suchen aktive Mitstreiter, die ihre Initiative unterstützen. Laut KFC Uerdingen erhielten sie am 5. August 2025 schließlich den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld zu ihrem Antrag vom 5. Juni 2025.
Ein richtiger Lichtblick kam am 22. Oktober 2025 vom Oberlandesgericht Düsseldorf, das einen Punkt des Beschlusses des Amtsgerichts Krefeld als fehlerhaft bewertete. Das Mitgliederbegehren war damit erfolgreich, und der Vorstand ist verpflichtet, zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Doch nicht alles geht hier glatt über die Bühne: Der Vorstand weigert sich, eine Einladung auszusprechen. Daher muss das Amtsgericht Krefeld ermächtigt werden, die Einladung aus dem Mitgliederkreis zu initiieren.
Unterstützung brauchen die Initiatoren
Wer sich jetzt einbringen möchte, kann dies allerdings nur bis Ende Oktober tun. Mitglieder, die im Mai für das Begehren unterschrieben haben, dürfen sich aktiv beteiligen. Am Freitag, den 31. Oktober, können sie von 17 bis 20 Uhr in der Großmarktkantine ihre Unterschrift für das zusätzliche Formular leisten. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Formular herunterzuladen, auszufüllen, zu scannen und an die Email-Adresse mitgliederantrag@mitgliederantrag-kfc.de zu senden. Wer das lieber analog mag, kann das ausgefüllte Formular auch direkt in der Großmarktkantine abgeben.
Epping, Gredig und van Koll planen, beim Amtsgericht Krefeld eine Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung zu erwirken, sobald genügend Unterschriften gesammelt sind. Das ist schließlich nicht nur eine reine Formsache, sondern nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein notwendig gewordener Schritt. Die Mitgliederversammlung, als oberstes Organ des Vereins, dient nicht nur der Wahl des Vorstands, sondern auch zur Beschlussfassung über grundlegende Angelegenheiten wie Satzungsänderungen oder gar zur Auflösung des Vereins.Die Vorschriften in § 32ff. BGB sind hier dabei sehr eindeutig und lassen keinen Raum für Interpretation.
Die Vorzeichen sind also spannend und es bleibt abzuwarten, ob die Initiatoren die erforderlichen Unterschriften sammeln können, um die Mitgliederversammlung tatsächlich einzuberufen. Es braucht Engagement von der Mitgliederschaft, um diesen letzten Schritt zu gehen. Gemeinsam wird es gelingen, die Geschicke des Vereins in die eigenen Hände zu nehmen.