Sonnenschutz im Kreis Lippe: So schützen Sie Ihre Mitarbeiter im Freien!

Sonnenschutz im Kreis Lippe: So schützen Sie Ihre Mitarbeiter im Freien!
Die warmen Sommermonate bringen nicht nur Sonnenschein, sondern auch besondere Herausforderungen für Menschen, die im Freien arbeiten. Die IG BAU Ostwestfalen-Lippe hat deshalb einen dringenden Appell an heimische Unternehmen gerichtet: Sie sollen einen „Sommer-Schutz-Modus“ für ihre Mitarbeiter einführen, um die Gesundheit von Bauarbeitern, Dachdeckern, Garten- und Landschaftsbauern sowie Erntehelfern zu schützen. Diese Initiative hebt hervor, wie wichtig es ist, bei der Arbeit unter freiem Himmel die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Blomberg Nachrichten berichtet, dass Unternehmen im Kreis Lippe dazu angehalten werden, entsprechende Pläne zum Sonnen-Arbeitsschutz zu erstellen.
Wie sieht ein effektives Sonnenschutz-Programm aus? Zu den zentralen Punkten zählen regelmäßige Trinkpausen alle 15 bis 20 Minuten, um die Hydration zu gewährleisten. Neben Wasser wird der Konsum von kaltem Tee empfohlen. Auch das Eincremen mit Sonnencreme sollte nicht zu kurz kommen. Hierbei ist ein Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 50 ratsam, und die Anwendung sollte alle zwei Stunden erfolgen. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern sogar eine Art „Wasser- und Sonnencreme-Flatrate“ anbieten, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Wichtige Schutzmaßnahmen
Arbeitsschutzkleidung spielt eine entscheidende Rolle. UV-blockierende Materialien sind ein Muss, um den Körper bestmöglich zu schützen. Besonders zu empfehlen sind luftdurchlässige Bauarbeiterhelme mit Nackenschutz sowie Sonnenbrillen, die zur „UV-Arbeitsschutzkleidung“ zählen. Es ist von größter Bedeutung, in der Zeit zwischen 12 und 14 Uhr besonders vorsichtig zu sein, da die UV-Strahlung zu diesem Zeitpunkt am stärksten ist. Arbeiten sollten wenn möglich in den Schatten verlegt werden und es sollten zahlreiche kurze Pausen im Schatten eingelegt werden. Ein einfaches Sonnensegel kann helfen, schattige Plätze zu schaffen. Diese Maßnahmen sind nicht nur sinnvoll, sie sind auch notwendig, um langzeitige Gesundheitsschäden zu vermeiden, die durch UV-Strahlung entstehen können.
Die Risiken der Sonneneinstrahlung sind nicht zu unterschätzen. DGUV klärt auf, dass UV-Strahlung ernsthafte gesundheitliche Probleme wie Sonnenbrände, Augenschäden, Hitzeschläge und als besonders gravierend: Hautkrebs verursachen kann. Es ist zu beachten, dass die Haut je nach Hauttyp unterschiedlich schützenswert ist. Helle Haut besitzt beispielsweise eine Eigenschutzzeit von nur 5 bis 10 Minuten, während braune Haut bis zu 45 Minuten aushält. Ein UV-Index von 3 und darüber macht Schutzmaßnahmen notwendig.
Verpflichtungen der Arbeitgeber
Unternehmen, in denen Mitarbeiter regelmäßig im Freien arbeiten, sind verpflichtet, Sonnenschutzmaßnahmen in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie z.B. Abschattungen oder der Vermeidung von Arbeiten in der intensivsten Sonneneinstrahlung, sind auch persönliche Maßnahmen wichtig. Diese beinhalten geeignete Kleidung und das Angebot an Sonnenschutzmitteln, das mindestens einen LSF von 30 haben sollte. Arbeitgeber sind gefordert, nicht nur die geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, sondern müssen auch sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die Gefahren der UV-Strahlung informiert sind.
Abschließend bleibt zu sagen: Vorsorgeuntersuchungen durch Betriebsärzt*innen sind für alle Beschäftigten, die in der Sonne arbeiten, unerlässlich, um Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen. Denn Hautkrebs kann in frühen Stadien meist gut behandelt werden. Es gilt, das Bewusstsein für den Sonnenschutz zu schärfen, damit die Gesundheit der Arbeitnehmer auch in den heißesten Monaten auf dem ersten Platz steht. Schützen wir uns und unsere Kolleg:innen – die Sonne wird uns nicht die ganze Haut kosten!
Für weiterführende Informationen zum Thema Sonnenschutz und präventive Maßnahmen, werfen Sie einen Blick auf Mittelstandsschutz, der mit wertvollen Tipps aufwartet.