Kommunalwahl in NRW: Wer wird Bürgermeister? Ergebnisse ab 18 Uhr!

Kommunalwahl in NRW: Wer wird Bürgermeister? Ergebnisse ab 18 Uhr!
Am 11. August 2025 stehen die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen (NRW) am 14. September 2025 vor der Tür. Diese Wahlen bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die grundlegenden Ämter in ihren Städten und Gemeinden zu besetzen. So wird über Bürgermeister, Gemeinderäte, Landräte sowie die Kreistage entschieden. Die Spannungen und Erwartungen in der Bevölkerung sind spürbar, da jeder Stimmzettel Gewicht für lokale Veränderungen hat.
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Erste Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen werden schon kurz nach 18 Uhr erwartet. Die Resultate der Gemeinderats- und Kreistagswahlen werden ebenfalls ab 18 Uhr bereitgestellt, doch können einige Ergebnisse bis zur Wochenmitte auf sich warten lassen. In insgesamt 396 Kommunen und 31 Landkreisen in NRW wird die Stimmenauszählung durchgeführt, wobei die Informationen aus amtlichen Quellen stammen. Die letzten Kommunalwahlen fanden 2020 unter COVID-19-Bedingungen statt, was die Teilnehmerzahlen und die Wahlorganisation stark beeinflusste. Erstmalig seitdem können sich die Wählerinnen und Wähler wieder unter „normalen“ Bedingungen an der Wahl beteiligen, nachdem alle notwendigen Absicherungen geschaffen wurden. Wichtig zu beachten: In den Kreisen Minden-Lübbecke und Kleve wird kein neuer Landrat gewählt, was die Sitzverteilung in diesen Regionen stabilisieren könnte.
Bedeutung der Kommunalwahlen
Die Kommunalwahlen sind für die Bürger nicht bloß ein Terminkalenderpunkt, sondern sie haben einen direkten Einfluss auf lokale Entscheidungen – sei es beim Thema Spielplatzmodernisierung, der Einführung von Tempo 30 oder Fragen zu den Bustarifen. Die Bürgermeister leiten die Stadtverwaltung und sind entscheidend für die Umsetzung der lokalen Politiken, während die Landräte die Kreisverwaltungen führen. Die Gemeinderäte haben außerdem die Aufgabe, über Bebauungspläne und die Finanzen zu entscheiden, während der Kreistag die politischen Leitlinien und den Haushalt festlegt.
Wahlberechtigt sind laut den gesetzlichen Vorgaben alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der 26 EU-Mitgliedstaaten, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet wohnen. Ein Ausschluss vom Wahlrecht, etwa durch Richterspruch, ist ebenfalls zu berücksichtigen. Zum Wählen gibt es verschiedene Ämter, die bereit stehen: von den Kommunalräten über die Oberbürgermeister bis hin zu den Landräten, die alle eine Stimme in das politische Machtspiel einbringen.
Logistische Details und Wahlverfahren
Um an der Wahl teilzunehmen, erhalten die Wählerinnen und Wähler im August 2025 ihre Wahlbenachrichtigungen per Post. Stichtag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der 12. September 2025, 15 Uhr. Interessant ist auch die zeitgleiche Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr sowie die Wahl der Integrationsräte, die speziell für die Stimmen der ausländischen Staatsangehörigen gedacht sind, die keine Stimme im Stadtrat oder beim Bürgermeister besitzen. Der Ablauf der Wahl selbst variiert je nach Gremium: Während bei Gemeinde- und Stadträten jeder Wähler nur eine Stimme hat, gibt es bei der Wahl der (Ober-)Bürgermeister eine Mehrheitswahl, möglicherweise mit einer Stichwahl am 28. September 2025.
Das Datenteam, das seit vielen Jahren die Wahlergebnisse aufbereitet und analysiert, sieht dabei eine klare Mission: Es will zur demokratischen Meinungsbildung beitragen und die Komplexität der Wahl für jeden nachvollziehbar machen. Wie wichtig solche Informationen in der heutigen Zeit sind, zeigt sich nicht zuletzt durch die Dynamik der politischen Landschaft in NRW.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Wahlen in Nordrhein-Westfalen und den entsprechenden Verfahren kann auf die Seite des Innenministeriums verwiesen werden, die umfassend über alles Notwendige informiert: im.nrw.