Personalausweis Pflicht? Münster klärt vor Kommunalwahl auf!
Am 14. September 2025 finden in Münster Kommunalwahlen statt. Bringen Sie Ihren Personalausweis zur Stimmabgabe mit!

Personalausweis Pflicht? Münster klärt vor Kommunalwahl auf!
Am 14. September 2025 ist es endlich so weit: Die Kommunalwahl in Münster steht vor der Tür. Damit alles rund läuft, hat die Stadtverwaltung einige wichtige Hinweise für die Wahlberechtigten zusammengestellt. Die Empfehlung ist klar: Wer sein Wahlrecht in Anspruch nehmen möchte, sollte unbedingt seinen Personalausweis mitbringen. Dies ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil die bloße Wahlbenachrichtigung nicht als rechtsgültiger Nachweis der Wahlberechtigung gilt. Wie ms-aktuell berichtet, wird Stadtdirektor Thomas Paal, der auch als Wahlleiter fungiert, deutlich. Sollten Wahlvorstände am Wahltag Zweifel an der Identität der Wähler haben, kann es notwendig sein, einen Personalausweis oder ein ähnliches amtliches Dokument vorzulegen.
Bis spätestens 24. August sollten alle rund 251.000 Wahlberechtigten in Münster ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Diese werden in diesem Jahr erstmals als Brief und nicht als Karte verschickt, um die Lesbarkeit zu verbessern, wie allesmuenster berichtet. Die Benachrichtigungen kommen blockweise, sodass es innerhalb eines Haushalts unterschiedlich lange dauern kann, bis alle Briefe ankommen. Um für einen reibungslosen Ablauf der Stimmenabgabe zu sorgen, wird empfohlen, die Wahlunterlagen sorgfältig aufzubewahren.
Wahlberechtigung und Ablauf
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen. Dies stellt sicher, dass nur jene Bürger teilnehmen können, die auch ein tatsächliches Interesse an der lokalen Politik haben. Umgekehrt besteht für einige Personengruppen eine Ausschlussregelung, etwa bei Richtersprüchen, wie die OBK betont.
Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In Münster gibt es insgesamt 189 solcher Lokale, wo sich die Wähler mit ihrem Ausweis zur Wahl anmelden können. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, findet eine Stichwahl am 28. September statt, ohne dass eine neue Benachrichtigung verschickt wird.
Stichwahl und Briefwahl
Interessant ist auch, dass am 14. September zusätzlich die Wahl zum Integrationsrat stattfindet, bei der etwa 60.000 Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ihr Wahlrecht geltend machen können. Auch sie erhalten eine gesonderte Wahlbenachrichtigung. Für die Wähler, die nicht persönlich zur Urne gehen können, besteht die Möglichkeit, bereits jetzt Briefwahlunterlagen zu beantragen. Diese können bis zum 9. September beantragt werden, um sicherzustellen, dass jedes Stimmrecht gewahrt bleibt.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer an der Kommunalwahl teilnehmen möchte, sollte sich gut vorbereiten und rechtzeitig für alle Formalitäten sorgen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist unerlässlich, um sicher und korrekt wählen zu können. Die Stadt Münster rät eindringlich, alles Notwendige rechtzeitig zu erledigen, damit der Wahltag für alle eine positive Erfahrung bleibt.