Kinder erklären die Kommunalwahl: Jeder wählt am 14. September!

Kinder erklären die Kommunalwahl: Jeder wählt am 14. September!
In Oberhausen steht am 14. September 2025 die Kommunalwahl vor der Tür, ein Event, das viele Bürgerinnen und Bürger auf den Plan ruft. Diese Wahl betrifft nicht nur den Stadtrat, sondern auch die Bezirksvertretungen und den Integrationsrat. Die Wichtigkeit dieser Gremien, die direkt auf die Bedürfnisse und Anliegen der Bürger reagieren, wurde sogar von Kindern anschaulich erklärt, wie es lokalkompass.de berichtet. Es ist ein eindringlicher Aufruf, das Recht auf Stimme ernst zu nehmen, und jeder ab 16 Jahren ist herzlich eingeladen, seine Stimme abzugeben und vier plus eine Stimme zu vergeben.
Die Integrationsratswahl ist dabei ein entscheidendes Element, denn sie ist in Städten mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern gesetzlich vorgeschrieben, wie oberhausen.de erklärt. Hierbei dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger wählen, sondern auch all jene, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben. Die Mindestvoraussetzungen sind, dass die Wählerinnen und Wähler am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, über einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet von mindestens einem Jahr verfügen und ihre Hauptwohnung in der Gemeinde seit mindestens dem sechzehnten Tag vor der Wahl haben.
Rechtliche Grundlagen und Wahlorganisation
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahl sind klar festgelegt. Gemäß dem Kommunalwahlgesetz müssen Listen für die Integrationsratswahl durch eine Versammlung aufgestellt werden, in der geheim abgestimmt wird. Dies stellt sicher, dass die Wählerschaft ihre Kandidatinnen und Kandidaten in geheimer Wahl bestätigen kann, wie integrationsratswahlen.nrw erklärt. Für die letzte Wahl im Jahr 2020 waren alle formal notwendigen Schritte bereits festgelegt, und auch für die kommende Wahl am 14. September 2025 sind die Wahlordnungen und Fristen bereits in der Planung.
Um bei dieser wichtigen Wahl mitmachen zu können, sollten die Bürgerinnen und Bürger sich rechtzeitig über die Zulassung und Einreichung von Wahlvorschlägen informieren. Die Wahlvorschläge müssen Grunddaten der Bewerberinnen und Bewerber enthalten, einschließlich Name, Anschrift, Beruf, Geburtsdatum und Geburtsort, und sie müssen von mindestens fünf wahlberechtigten Personen unterzeichnet werden. Ein wenig Planung kann also nicht schaden, um die eigene Stimme effektiv einbringen zu können.
Beteiligung und Verantwortung
“Die gewählten Personen tragen Verantwortung für ihre Entscheidungen“, sind sich die Initiatoren einig. Dies unterstreicht die Dringlichkeit, dass jede Stimme zählt und dass die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv am politischen Geschehen beteiligen sollten. Auch die Möglichkeit, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer aktiv zu werden, ist ein schöner Anreiz, um die demokratischen Prozesse hautnah mitzuerleben und zu unterstützen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, informieren Sie sich über die Wahl und bringen Sie Ihre Stimme ein. Schließlich bedeutet Wählen, aktiv an der Gestaltung unseres Lebensraums mitzuwirken und Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen!