CDU fordert zügigen Abschluss der Zusatzvereinbarung für Bonn!

CDU-Kreisverbände fordern zügigen Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz zur Stärkung der Region.

CDU-Kreisverbände fordern zügigen Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz zur Stärkung der Region.
CDU-Kreisverbände fordern zügigen Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz zur Stärkung der Region.

CDU fordert zügigen Abschluss der Zusatzvereinbarung für Bonn!

Die politische Luft ist ganz schön geladen in der Region Bonn, und das nicht ohne Grund. Die CDU-Kreisverbände Rhein-Sieg und Bonn melden sich zu Wort und fordern den raschen Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz noch in diesem Jahr. Diese Zusatzvereinbarung ist kein leichtes Unterfangen, sondern soll maßgeblich das Berlin/Bonn-Gesetz fortschreiben, welches die Aufgabenteilung zwischen den beiden Städten regelt. Wie ksta.de berichtet, arbeiten die beteiligten Akteure – darunter der Bund, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Landkreise Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Neuwied und Ahrweiler – seit dem Sommer 2022 an dieser Vereinbarung.

Das Ziel ist klar: Bonn soll gestärkt werden, nicht nur als Sitz der Vereinten Nationen, sondern auch als bedeutender Cybersicherheitsstandort, kulturelles Zentrum und Ort der Demokratievermittlung. Darüber hinaus soll Bonn auch weiterhin Bundesbehördenstandort bleiben und für Bundesbeschäftigte attraktiv sein. Die Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung betont auch NRW-Minister Nathanael Liminski, der auf verlässliche und zügige Fortschritte drängt.

Bedeutung des Koalitionsvertrags

Eine gute Nachricht gibt es aus dem Koalitionsvertrag der gescheiterten Ampelkoalition: Der Auftrag zur Zusatzvereinbarung findet sich explizit darin wieder. Das lässt aufhorchen, denn der ursprüngliche Abschluss war für März 2025 angedacht, konnte aber aufgrund der Neuwahlen im Bundestag nicht realisiert werden. Allerdings hat die neue schwarz-rote Koalition das Thema ebenfalls zur Priorität erhoben. Wie rhein-sieg-kreis.de mitteilt, sind intensive Verhandlungen zwischen der Region rund um Bonn und dem Bund für diese Entwicklungen verantwortlich.

Die Gesprächsrunden zielen auf eine langfristige und tragfähige Verankerung der Projekte von Bundesinteresse in der Region ab. Gerade für die Landkreise Ahrweiler und Neuwied ist dies ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung.

Das Berlin/Bonn-Gesetz im Überblick

Das Hintergrundwissen um das Berlin/Bonn-Gesetz ist ebenso spannend wie relevant. Laut Wikipedia ist dieses Gesetz die Antwort auf den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, der Berlin als Regierungssitz bestimmte, während Bonn als Bundesstadt fungiert. Das Gesetz regelt, dass sowohl in Bonn als auch in Berlin Bundesministerien einen Sitz haben dürfen, wobei die genaue Aufteilung im Ermessen des Bundeskanzlers liegt. Bonn hat gleichwohl zugewiesene Ministerien behalten und darf den Titel „Bundesstadt“ führen. 1999 war der Umzug des Bundestages ein markantes Ereignis, und Bonn blieb nicht ganz leer, da einige Bundesbehörden in die Stadt kamen.

Die letzten Anpassungen des Gesetzes erfolgten mit einer erheblichen Änderung im Jahr 2019. Es stehen nun auch Eckpunkte für einen „Bonn-Vertrag“ im Raum, der weitere finanzielle Ausgleiche ins Spiel bringen könnte. Das Finanzvolumen beläuft sich bereits jetzt auf mehr als 1,4 Milliarden Euro aus früheren Ausgleichsmaßnahmen, was die Relevanz der neuen Vereinbarung noch einmal unterstreicht.

Die kommenden Monate könnten also für Bonn entscheidend werden. Die Forderung der CDU, die Zusatzvereinbarung noch in diesem Jahr abzuschließen, zeigt, dass hier einiges in Bewegung ist. Die Politik hat die Dringlichkeit erkannt, und das könnte für die Region ein gutes Geschäft sein.