Warnung an Gärtner: Illegaler Grünschnitt kann 25.000 Euro kosten!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Ministerin Silke Gorißen warnt in NRW vor illegaler Grünschnittentsorgung im Wald, die hohe Strafen nach sich ziehen kann.

Ministerin Silke Gorißen warnt in NRW vor illegaler Grünschnittentsorgung im Wald, die hohe Strafen nach sich ziehen kann.
Ministerin Silke Gorißen warnt in NRW vor illegaler Grünschnittentsorgung im Wald, die hohe Strafen nach sich ziehen kann.

Warnung an Gärtner: Illegaler Grünschnitt kann 25.000 Euro kosten!

In Nordrhein-Westfalen wird gewarnt: Illegale Müllentsorgung, insbesondere von Gartenabfällen, ist ein ernstes Problem, das sowohl der Natur als auch dem Geldbeutel schadet. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hat sich klar positioniert und ruft die Bürger dazu auf, Verantwortung zu übernehmen. „Gartenabfälle im Wald zu entsorgen, ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann auch mit saftigen Strafen verbunden sein“, betont Gorißen und verweist auf die möglichen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, die eine der höchsten Strafen für Umweltverstöße in der Region darstellen. Mehr darüber erfährt man auf ruhr24.de.

Die Gartensaison hat begonnen, und viele Hobbygärtner in NRW tüfteln fleißig mit Schaufel und Gartenschere. Doch was viele nicht bedenken, ist die Gefahr, die von der Entsorgung von Grünschnitt im Wald ausgeht. Invasive Neophyten, wie der giftige Riesenbärenklau, können durch weggeworfene Gartenabfälle in die Natur gelangen und heimische Pflanzenarten gefährden. Ein Problem, das weitreichende Folgen für das Ökosystem haben kann. Auch andere Abfälle, wie Elektroschrott und Sperrmüll, finden immer wieder ihren Weg in die Wälder, was weitere Gefahren für Wildtiere mit sich bringt. Auch dazu gibt es Infos auf land.nrw.

Die Konsequenzen der illegalen Entsorgung

Die Gesetzgebung rund um Umweltkriminalität ist streng. Verstöße gegen das Abfallrecht sind nicht einfach nur Ordnungswidrigkeiten, sondern können auch als Umweltstraftaten verfolgt werden. In solchen Fällen können die Strafen, abhängig vom Ausmaß des Vergehens, sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen umfassen. Laut dem Umweltbundesamt gibt es klare Vorgaben, die auch für Gartenabfälle gelten.

Die Ministerin appelliert an die Bürger, Gartenabfälle nicht im Wald zu entsorgen. Stattdessen sollte man kleine Mengen in die Biotonne oder auf den heimischen Kompost geben. Rasenschnitt lässt sich auch hervorragend als Mulch verwenden, während größere Mengen bei Wertstoffhöfen oder auf Deponien abgegeben werden sollten. Die Kosten richten sich dabei nach der Abfallmenge, Informationen gibt es dazu bei den Gemeinden.

Ein geschützter Wald ist kein Mülleimer. Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen schützt nicht nur die Natur, sondern auch uns selbst und unsere Umwelt. Jeder kann seinen Teil beitragen, indem er sich an die Vorgaben hält und verantwortungsvoll mit Gartenabfällen umgeht.