Hirschkopf-Vandale im Hunsrück: Jagdwilderer auf freiem Fuß!

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Im Kreis Bernkastel-Wittlich wurde ein illegal getöteter Hirsch ohne Kopf gefunden. Die Polizei ermittelt wegen Jagdwilderei.

Im Kreis Bernkastel-Wittlich wurde ein illegal getöteter Hirsch ohne Kopf gefunden. Die Polizei ermittelt wegen Jagdwilderei.
Im Kreis Bernkastel-Wittlich wurde ein illegal getöteter Hirsch ohne Kopf gefunden. Die Polizei ermittelt wegen Jagdwilderei.

Hirschkopf-Vandale im Hunsrück: Jagdwilderer auf freiem Fuß!

Im Hunsrück hat sich zwischen dem 7. und 8. September 2025 ein bemerkenswerter Vorfall ereignet, der die Polizei in Morbach mobilisierte. Hier wurde ein abgetrennter Kopf eines Hirsches entdeckt, während der Wildkörper selbst auf einer Wiese lag. Der Vorfall deutet darauf hin, dass ein mutmaßlicher Jagdwilderer aktiv war, und die Behörden haben ein Ermittlungsverfahren wegen Jagdwilderei eingeleitet. Die Zeit berichtet, dass der Kopf samt Geweih des Tieres abgetrennt und unrechtmäßig entnommen wurde.

Ein Jagdaufseher, der den toten Hirsch auf einer Wiese im Jagdrevier Merschbach fand, alarmierte umgehend die Polizei. Schnell sind die Ermittler vor Ort, um den Tatort zu untersuchen und mögliche Hinweise zu sichern. Die Beamten bitten nun Zeugen, sich zu melden, um die Hintergründe dieser illegalen Handlung aufzuklären. Auch die Rheinpfalz hebt hervor, dass es sich hier um eine klare Verletzung der Natur- und Jagdgesetze handelt.

Der rechtliche Hintergrund

Jagdwilderei, wie sie in diesem Fall zu beobachten ist, bezeichnet die unerlaubte Aneignung oder Tötung von Wildtieren unter Missachtung jagdrechtlicher Vorschriften und ist im deutschen Strafrecht verankert. Gemäß dem § 292 des Strafgesetzbuches (StGB) kann Jagdwilderei mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden, während erschwerende Umstände das Strafmaß bis auf fünf Jahre anheben können. Mtrlegal erläutert, dass die Strafbarkeit auch im Kontext von Natur-, Umwelt- und Tierschutzgesetzen steht.

Die örtlichen Behörden haben klargestellt, dass Jagdwilderei ein Offizialdelikt ist. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen ermitteln müssen, sobald ein Verdacht besteht. Geschäftstüchtigkeit und die Erhebung von Beweismitteln, wie etwa durch Wildkameras oder DNA-Analysen, sind entscheidend, um etwaige Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Zusätzliche Informationen für die Bürger

Die Stadt Morbach und die umliegenden Gemeinden sind nun aufgefordert, wachsam zu sein. Bei Verdacht auf illegale Jagdtätigkeiten sollten Bürgerinnen und Bürger sofort die Polizei informieren. Jagdwilderei schadet nicht nur den geschützten Wildbeständen, sondern stellt auch eine Bedrohung für das ökologische Gleichgewicht dar. Es ist wichtig, dass die Gemeinschaft zusammenarbeitet, um diese unethischen Praktiken zu verhindern und die Natur zu schützen. Die Behörden freuen sich über jede Information, die zur Aufklärung dieser schockierenden Tat beitragen kann.