Gericht entscheidet: Zeller Schwarze Katz verliert den Namen!

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entscheidet über den umstrittenen Weinnamen "Zeller Schwarze Katz" zugunsten des Landes.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entscheidet über den umstrittenen Weinnamen "Zeller Schwarze Katz" zugunsten des Landes.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entscheidet über den umstrittenen Weinnamen "Zeller Schwarze Katz" zugunsten des Landes.

Gericht entscheidet: Zeller Schwarze Katz verliert den Namen!

In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit zwischen der Stadt Zell und dem Land Rheinland-Pfalz hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass der historische Name der Weinlage „Zeller Schwarze Katz“ nicht mehr verwendet werden darf. Dies stellt die Winzer und die Stadt vor große Herausforderungen und wirft Fragen zur Vermarktung des beliebten Weins auf. Zu den Hintergründen und den neuen Regelungen rund um das Weinbezeichnungsrecht werfen wir einen Blick.

Der Streit um den Namen der Weinlage zog sich über Monate, weil die Stadt Zell versuchte, den Namen „Zeller Schwarze Katz“ offiziell zu verwenden. Das Gericht entschied jedoch, dass dieser Name irreführend sei, da es sich bei der „Zeller Schwarze Katz“ um eine Großlage handelt. Stattdessen müssen die Weine künftig unter den Bezeichnungen „Region Schwarze Katz“ oder „Zeller Region Schwarze Katz“ vermarktet werden, was einer erheblichen Veränderung in der Marketingstrategie der lokalen Winzer gleichkommt. Diese fühlen sich durch das Urteil benachteiligt und befürchten, dass dies ihre Absatzchancen am internationalen Markt mindern könnte, wie SWR berichtet.

Der Hintergrund des Rechtsstreits

Das Gerichtsurteil wurde am 2. Juli 2025 gefällt und ist Teil einer umfassenden Reform des Weinrechts in der EU, die den Ursprung von Weinen klarer definieren will. Bisher konnten die Winzer aus der Großlage „Schwarze Katz“ ihren Wein unter dem etablierten Namen „Zeller Schwarze Katz“ vertreiben. Zukünftig wird dies nicht mehr möglich sein, was den Winzern ein ganzes Stück Marketinggestaltung erschwert. Der Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen äußerte seine Enttäuschung über das Urteil und betonte die wirtschaftliche Bedeutung des alten Namens für Zell und die Region.

Das neue Weinbezeichnungsrecht, das 2021 in Kraft trat und mit einer Übergangsfrist bis 2026 vorgesehen ist, fordert, dass Weine aus Großlagen künftig den Zusatz „Region“ enthalten. Damit fällt der langjährige Name weg, der für die 1863 entstandene Legende steht, die besagt, dass eine Katze während einer Weinprobe auf ein Fass sprang und die Verkaufszahlen beeinflusste. Diese Anekdote wird von den Winzern und der Stadt oft als kulturelles Erbe erwähnt und unterstreicht das Anliegen, den Traditionsnamen zu bewahren.

Die rechtlichen Aspekte und die Zukunft

Der Antrag der Stadt Zell auf Umbenennung wurde vom Ministerium abgelehnt, da die gesetzlichen Anforderungen für eine Namensänderung nicht erfüllt seien. Die Kläger konnten keine wesentlichen Veränderungen in der Absatzstruktur nachweisen, die eine Umbenennung erforderlich gemacht hätten. Zudem wurde argumentiert, dass eine Veränderung in der Benennung möglicherweise zu Verwirrungen bei den Verbrauchern führen könnte. Laut Jura ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung auf EU-Ebene weiterhin möglich, was jedoch einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand darstellt.

Ein Blick auf die Struktur des Weinbezeichnungsrechts zeigt die neuen Anforderungen für Weine: Diese werden ab 2026 in eine vierstufige Herkunftspyramide unterteilt, wobei die Bezeichnung „Region“ für Großlagen eine Schlüsselrolle spielt. Während einfache Weine aus verschiedenen Herkunftsgebieten keinen spezifischen Ursprung benötigen, müssen qualitätsweintragende Flaschen strikt den geografischen Ursprüngen zugeordnet werden. Hierbei wird das romanische Herkunftsprinzip ins Spiel gebracht, das besagt, dass „je enger die Herkunft, desto höher die Qualität“ ist, wie die IHK Trier zusammenfasst.

Für die Winzer aus Zell und die Umgebung stehen die nächsten Jahre unter einem ungünstigen Stern, wenn es um das Marketing geht. Der Verlust des traditionsreichen Namens scheint vorerst festzustehen, doch die Hoffnung auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung bleibt bestehen. Die finale Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Weinregionen dar, die um ihre alten Namen kämpfen, und könnte die Weinlandschaft an der Mosel nachhaltig verändern.