29-Jähriger kracht unter Alkoholeinfluss von Fahrbahn ab!

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Ein 29-jähriger Autofahrer aus der Südpfalz kam unter Alkoholeinfluss von der Fahrbahn ab. Der Vorfall ereignete sich am 3.11.2025 an der Anschlussstelle Landau-Süd. Fantastische Informationen zu Promillegrenzen und rechtlichen Konsequenzen.

Ein 29-jähriger Autofahrer aus der Südpfalz kam unter Alkoholeinfluss von der Fahrbahn ab. Der Vorfall ereignete sich am 3.11.2025 an der Anschlussstelle Landau-Süd. Fantastische Informationen zu Promillegrenzen und rechtlichen Konsequenzen.
Ein 29-jähriger Autofahrer aus der Südpfalz kam unter Alkoholeinfluss von der Fahrbahn ab. Der Vorfall ereignete sich am 3.11.2025 an der Anschlussstelle Landau-Süd. Fantastische Informationen zu Promillegrenzen und rechtlichen Konsequenzen.

29-Jähriger kracht unter Alkoholeinfluss von Fahrbahn ab!

Ein auffälliger Vorfall sorgte am Sonntag gegen 14:20 Uhr an der Anschlussstelle Landau-Süd, als ein 29-jähriger Autofahrer aus der Südpfalz mit seinem Wagen von der Fahrbahn abkam. Der Pkw der jungen Fahrers blieb im Bankett stehen, wodurch sowohl das Fahrzeug selbst als auch ein Leitpfosten und das Bankett beschädigt wurden, wie die Rheinpfalz berichtet.

Die Polizei, die den Unfall aufnahm, bemerkte schnell den Alkoholgeruch des Fahrers. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 1,2 Promille an, was ihn in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit katapultierte. Solche Werte sind nicht nur gefährlich für den Fahrer selbst, sondern stellen auch eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, wie auch der ADAC betont.

Promillegrenzen im Überblick

In Deutschland gelten klare Regeln, wenn es um das Fahren unter Alkoholeinfluss geht. Die Promillegrenzen sind wie folgt:

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit.
  • 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit; bei Ausfallerscheinungen ist ein Fahren strafbar.
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot beim erstmaligen Verstoß.
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit und strafrechtliche Konsequenzen.
  • Ab 1,6 Promille: Zwang zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Wird ein Atemtest verweigert, so wird automatisch eine Blutprobe entnommen, um die Blutalkoholkonzentration festzustellen. Der 29-Jährige musste sich nicht nur mit einem Strafverfahren auseinandersetzen, sondern seine Geldstrafe könnte auch in Tagessätzen festgelegt werden, abhängig von seinem monatlichen Nettogehalt. Zudem wurde ihm der Führerschein sichergestellt.

Folgen eines alkoholisierten Fahrens

Die Vorfälle wie dieser verdeutlichen, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll zu fahren. Zusätzlich zu den direkten Konsequenzen beim Fahren unter Alkoholeinfluss kann das Unternehmen Versicherung bei Unfällen unter diesen Umständen Regressforderungen stellen, und wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann es teuer werden. Käufer einer Vollkaskoversicherung müssen zudem damit rechnen, dass diese je nach Grad der Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht für den Schaden aufkommt.

Dieser Vorfall hat nicht nur fatale Folgen für den Fahrer selbst, sondern erinnert uns alle daran, dass Sicherheit auf den Straßen oberstes Gebot hat. Ein guter Rat, den wir uns zu Herzen nehmen sollten: Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine schlechte Idee, und es gilt, dem eigenen Führerschein und vor allem anderen Verkehrsteilnehmern zuliebe Abstand von alkoholisierten Fahrten zu halten.