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In Mainz sorgt ein Abschleppverband derzeit für viel Aufregung, denn zahlreiche Fahrzeuge wurden am Montag aufgrund von missachteten Parkverboten in der Innenstadt abgeschleppt. Anlass dafür sind die Vorbereitungen zur Johannisnacht, die am Freitag, den 20. Juni, beginnt. Diese Feierlichkeiten erfordern diverse Sperrungen, die Autofahrer durchaus beachten sollten. Entsprechende Hinweise wurden zwar am Freitag von der Stadtverwaltung über „Verkehrshinweise und Sperrungen“ veröffentlicht, doch fiel ein wichtiger Hinweis auf die Sperrung des Fischtorplatzes ab dem 16. Juni ganz weg.
Sollten Sie also am Fischtorplatz parken wollen, lieber aufpassen: Diese Fläche und viele andere sind bis zum 24. Juni gesperrt.

Wie zahlreiche Geschädigte bereits feststellen mussten, sind die Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Rechtsanwalt Bach betont, dass Abschleppmaßnahmen im Verkehrsrecht zulässig sind, wenn gegen Halte- und Parkverbote verstoßen wird. Besonders entscheidend hierbei ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, welches sicherstellt, dass milde Mittel zuerst geprüft werden müssen. Die Notwendigkeit eines Abschleppens hängt zudem stark vom Verkehrsaufkommen und der Tageszeit ab.

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Betroffene Bereiche und Verkehrszeichen

Die Stadt Mainz hat für die Johannisnacht folgende Bereiche für den Verkehr gesperrt:

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  • Fischtorplatz (16. bis 24. Juni)
  • Uferstraße (16. bis 24. Juni)
  • Rheinufer Parkplatz der PMG (seit 11. Juni)
  • Johannisstraße (17. bis 24. Juni)
  • Rheinstraße (18. bis 24. Juni)
  • Ladezone bei Theater Roman Chorman (18. bis 24. Juni)
  • Liebfrauenstraße (17. bis 24. Juni)
  • Weitere, diverse Straßen, die Teil der Sperrungen sind.

Am Montag waren etwa 53 Autofahrer von Verwarnungen betroffen und 32 Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Sperrungen durch Verkehrszeichen gemäß StVO deutlich gemacht wurden. In einem solchen Fall, wie in Mainz, gilt die Regel, dass bei einem absoluten Halteverbot das Abschleppen sogar ohne Verkehrsbehinderung sofort zulässig ist, so Bussgeldsiegen.

Abschleppkosten und rechtliche Aspekte

Für die betroffenen Autofahrer bedeutet das: Sie müssen die Abschleppkosten tragen, was je nach Umstand angefallen ist und klare rechtliche Grundlagen hat. Wenn das Fahrzeug unberechtigt auf einem Parkplatz steht, etwa bei Anwohnerparkplätzen, können diese Fahrzeuge ebenfalls unverzüglich abgeschleppt werden.

Zudem gilt, dass bei einer Missachtung von Parkverboten die Ordnungsbehörde berechtigt ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtmäßigkeit der Verkehrsordnung durchzusetzen. „Eine Klage gegen solche Maßnahmen wird in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen“, so die Experten. Autofahrer, die ihr Fahrzeug in einer unzulässigen Zone abstellen, müssen sich also auf ähnliche Konsequenzen einstellen.

Ein starkes Augenmerk sollte somit weiterhin auf die gesetzlich festgelegten Verkehrszeichen und Hinweise gelegt werden, um lästige und oftmals auch kostspielige Missgeschicke zu vermeiden. Mainz zeigt mit diesen Abschleppaktionen mal wieder, dass die Einhaltung von Regeln nicht nur zum eigenen Vorteil ist, sondern auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beiträgt.