Haushaltssperre im Kreis MYK: Landrat Boos zieht Notbremse!

Im Kreis Mayen-Koblenz wurde eine Haushaltssperre verhängt, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Pflichtleistungen bleiben unberührt.

Im Kreis Mayen-Koblenz wurde eine Haushaltssperre verhängt, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Pflichtleistungen bleiben unberührt.
Im Kreis Mayen-Koblenz wurde eine Haushaltssperre verhängt, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern. Pflichtleistungen bleiben unberührt.

Haushaltssperre im Kreis MYK: Landrat Boos zieht Notbremse!

Im Kreis Mayen-Koblenz geht es drunter und drüber: Am 13. Juli 2025 wurde eine Haushaltssperre verhängt, um die finanzielle Stabilität des Landkreises zu sichern. Diese Entscheidung wurde von Landrat Marko Boos (SPD) Ende Juni in einer Sitzung des Kreistages verkündet. Die Sperre betrifft insbesondere die sogenannten freiwilligen Leistungen, nicht jedoch die Pflichtleistungen, zu denen der Kreis gesetzlich verpflichtet ist. Rhein-Zeitung berichtet, dass künftig alle Ausgaben für freiwillige Leistungen im Einzelfall genehmigt oder abgelehnt werden müssen.

Eine angespannte Finanzlage hat die Dorfgemeinschaft in die aktuelle Situation geführt. Um dies zu verdeutlichen, hat die Aufstellung des Haushaltsplans für 2025 tiefere Einblicke gegeben. Die notwendigen Konsolidierungen, ein erhöhter Kreisumlagesatz und rigorose Einsparmaßnahmen waren erforderlich, um einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. Laut Informationen vom Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurden bereits Mitte April Schwierigkeiten bei der tagesaktuellen Kreditaufnahme erkannt, die nicht ausreichten, um fällige Auszahlungen zu leisten.

Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten

Die Sorgen um die Liquidität des Landkreises sind nicht unbegründet. Die Risiken wurden rechtzeitig erkannt und mit der Aufsichtsbehörde ADD kommuniziert. Die Ursachen für die angespannte Situation sind vielfältig: Überplanmäßige Pflichtaufwendungen im sozialen Bereich summierten sich auf rund 12 Millionen Euro, während Mehrausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe und höhere Zinslasten je etwa 1,1 Millionen Euro ausmachten. Besonders gravierend sind jedoch die deutlich geringeren Landeszuweisungen für die Schülerbeförderung – hier wurden etwa 15,7 Millionen Euro weniger erwartet als erhofft.

Angesichts dieser Herausforderungen standen dem Kreisvorstand zwei Optionen zur Verfügung: ein Nachtragshaushalt oder die Haushaltssperre. Letztere wurde gewählt, um flexibler auf die Finanzlage reagieren zu können. Während die Sperre in Kraft ist, werden gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich gebundene Ausgaben weiterhin geleistet, allerdings müssen neue freiwillige Ausgaben oder Projekte zuvor genehmigt werden.

Die eigenen finanziellen Möglichkeiten im Blick behalten

Die Verwaltung des Landkreises zeigt sich entschlossen, die finanzielle Lage eng zu überwachen und auf Entwicklungen zu reagieren. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass der Kreistag die Haushaltssperre ganz oder teilweise aufhebt, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern. Laut dem Kommunalwiki können solche haushaltswirtschaftlichen Sperren eingeführt werden, wenn Abweichungen von der Planung die Haushaltsausgleich gefährden.

Ein gutes Händchen und klare Entscheidungen sind nun gefragt, um den Kreis Mayen-Koblenz durch diese turbulente Zeit zu navigieren. Die Bürgerinnen und Bürger können nur hoffen, dass sich die finanzielle Situation bald stabilisiert und neue Projekte wieder auf die Agenda gesetzt werden können. Der Blick zuversichtlich in die Zukunft: Da könnte sich bald wieder etwas tun!