Neues Bestattungsgesetz: Freiheit für Asche und Flussbestattungen in RLP!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Rheinland-Pfalz reformiert Bestattungsgesetz: Neue Beisetzungsmöglichkeiten ab Oktober 2025, inkl. Flussbestattungen und Ascheaufbewahrung.

Rheinland-Pfalz reformiert Bestattungsgesetz: Neue Beisetzungsmöglichkeiten ab Oktober 2025, inkl. Flussbestattungen und Ascheaufbewahrung.
Rheinland-Pfalz reformiert Bestattungsgesetz: Neue Beisetzungsmöglichkeiten ab Oktober 2025, inkl. Flussbestattungen und Ascheaufbewahrung.

Neues Bestattungsgesetz: Freiheit für Asche und Flussbestattungen in RLP!

Am 11. September 2025 hat der rheinland-pfälzische Landtag ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet, das in Kürze in Kraft tritt. Ab Oktober 2025 dürfen Totenaschen an Orten beigesetzt werden, die zuvor nur im Ausland erlaubt waren. Dazu zählt die Beisetzung in den Flüssen Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Für diese Flussbestattungen ist die Verwendung einer Zellulose-Aschekapsel vorgeschrieben, die sicherstellt, dass die Asche umweltfreundlich ins Wasser gegeben wird. Dieser Schritt zeigt nicht nur eine Flexibilität im Umgang mit den letzten Wünschen der Verstorbenen, sondern auch ein neues Verständnis für die Möglichkeiten der Beisetzung, wie das Handwerksblatt berichtet.

Zusätzlich eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, die Urne auch zuhause aufzubewahren oder die Asche im eigenen Garten verstreuen zu lassen. Allerdings dürfen nur Bestatter die Asche außerhalb von Friedhöfen streuen. Neu sind auch die Bestattungsarten der Diamantbestattung und der Ascheteilung, wobei der Verstorbene zu Lebzeiten eine Totenfürsorgeverfügung haben muss, in der namentlich die Ascheempfänger benannt sind.

Ein Schritt in die Zukunft

Mit dieser Reform wird das Bestattungsgesetz aus den 1980ern modernisiert. Gesundheitsminister Clemens Hoch hebt hervor, dass der Respekt vor den Wünschen der Verstorbenen nun an oberster Stelle steht. Gleichzeitig kritisieren Vertreter der CDU und der Freien Wähler, dass dies das Ende der klassischen Friedhöfe bedeuten könnte. Auch Kirchen äußern Bedenken bezüglich der Totenruhe und Würde. Dennoch gewinnt die Urnenbestattung in Rheinland-Pfalz zunehmend an Beliebtheit: 2023 lag der Anteil der Urnenbestattungen bereits bei 78% und viele Menschen wünschen sich zunehmend alternative Beisetzungsformen, wie noch aus einer Umfrage hervorgeht, die zeigt, dass immer weniger Menschen eine klassische Grabstätte bevorzugen, wie auch SWR thematisiert.

Im Jahr 2022 waren 46,5% aller Bestattungen in Rheinland-Pfalz kirchlich. Der Rückgang kirchlicher Bestattungen spiegelt sich auch in der allgemeinen Gesellschaft wider, da immer mehr Menschen den Wunsch nach nicht-traditionellen Bestattungsformen äußern. Während sich der Trend zur Urnenbestattung oder neuen Möglichkeiten wie der Seebestattung verstärkt, zeigen Statistiken, dass die Mehrheit der Befragten eine pflegefreie Beisetzung auf Friedhöfen oder in Waldgebieten bevorzugt. Die hohen Kosten einer klassischen Beerdigung, die oftmals um die 13.000 Euro liegen, stellen für viele Angehörige eine Herausforderung dar, sodass alternative Formen als deutlich attraktiver gelten.

Neue Wege der Trauerkultur

Die neuen Regelungen bieten nicht nur mehr Wahlmöglichkeiten für die Hinterbliebenen, sondern sind auch ein deutliches Zeichen für den gesamtgesellschaftlichen Wandel, der die traditionellen Bestattungsriten in Frage stellt. Die Bestattungsindustrie hat damit ihr Gesicht verändert, und immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, die Asche für persönliche Erinnerungsstücke wie Diamanten oder Amulette zu nutzen. Diese Entwicklung zeigt, dass auch in der Trauerkultur neue Wege gegangen werden, die den individuellen Wünschen Rechnung tragen.

Insgesamt zeigen die Neuerungen im Bestattungsgesetz, dass man in Rheinland-Pfalz ein gutes Händchen hat, wenn es darum geht, den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen gerecht zu werden. Hierbei spielt die Totenfürsorgeverfügung eine zentrale Rolle. Sollte diese fehlen, muss die Beisetzung auf dem Friedhof erfolgen, was die Notwendigkeit einer frühzeitigen Regelung unterstreicht. Ein weiteres Zeichen für den Wandel ist, dass 74% der Befragten eine Überprüfung des Friedhofszwangs für veraltet halten, was die Öffnung für mehr Flexibilität und Individualität in der Bestattungskultur unterstreicht, wie Statista belegt.