Pirmasens kämpft um finanzielle Gerechtigkeit: Klage gegen Rheinland-Pfalz!

Pirmasens kämpft um finanzielle Gerechtigkeit: Klage gegen Rheinland-Pfalz!
Da ist ordentlich Bewegung im Haushaltsbereich der Stadt Pirmasens. Der Stadtrat hat beschlossen, den rechtlichen Weg zu beschreiten und klagt erneut gegen das Land Rheinland-Pfalz. Diese Entscheidung wurde einstimmig am 30. Juni gefällt und zielt konkret darauf ab, gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide für 2024 und 2025 vorzugehen. Pirmasens befindet sich in einer finanziellen Notlage, mit einem Haushaltsdefizit von rund 20 Millionen Euro für das Jahr 2025. Außerdem müssen die Verantwortlichen mit Liquiditätskrediten in Höhe von 17 Millionen Euro und Altschulden von etwa 60 Millionen Euro zurechtkommen. Oberbürgermeister Markus Zwick zeigt sich besorgt über die Situation und hebt die hohen ungedeckten Sozialausgaben von über 34 Millionen Euro für das kommende Jahr hervor. Diese Umstände machen klar: Pirmasens braucht dringend Lösungen.
Bereits zuvor hat Pirmasens den Landesfinanzausgleich vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof erfolgreich zu Fall gebracht. Die Klage wird beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße eingereicht und soll eine verfassungsrechtliche Überprüfung der kommunalen Finanzausstattung bewirken. Zwick betont, dass die Finanzausgleichssystematik des Landes verfassungswidrig sei. Hinweise darauf gab es nicht nur in der aktuellen Problematik, sondern auch in früheren Gerichtsurteilen. Denn der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in seiner damaligen Form nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprach. So stellte er in einem Urteil vom 14. Februar 2012 fest, dass Teile des LFAG für die Jahre 2007 bis 2013 als verfassungswidrig zu bewerten sind. Der Gesetzgeber war daraufhin verpflichtet, bis zum 1. Januar 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Die Herausforderung des kommunalen Finanzausgleichs
Die Herausforderungen im kommunalen Finanzausgleich betreffen nicht nur Pirmasens allein. Im Jahr 2025 stehen alle zwölf kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz unter finanziellen Druck, was die Situation nochmals verschärft. Der Städtetag Rheinland-Pfalz unterstützt die Klage von Pirmasens, kann jedoch selbst nicht klagen. Michael Mätzig, Geschäftsführer des Städtetags, hebt die Dringlichkeit des Vorgehens hervor. Auch die Landkreise Südwestpfalz und Cochem-Zell haben angekündigt, Klagen gegen ihre Bescheide einzureichen. Die Notwendigkeit einer gerechten und verfassungsgemäßen Finanzausstattung für die Städte ist in diesem Kontext nicht zu übersehen.
Zuweisungen für Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz erfolgen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach den Vorgaben des LFAG. Diese Finanzausgleichsmasse wird aus bestimmten Steuereinnahmen des Landes gespeist. Doch wie sich herausstellt, gleicht die aktuelle Verteilung der Zuweisungen oft nicht den realen finanziellen Bedürfnissen der Städte aus. Der Verfassungsgerichtshof hat in der Vergangenheit die Vorschriften über die Finanzausgleichsmasse und Finanzzuweisungen als unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt und deutliche Hinweise zur Neuregelung gegeben. Der Gesetzgeber ist angehalten, die finanziellen Druckverhältnisse der Gemeinden zu berücksichtigen, um den betroffenen Städten wie Pirmasens eine angemessene Finanzausstattung zu ermöglichen.
Am Ende bleibt zu hoffen, dass die gerichtlichen Schritte und die Diskussion rund um die Finanzausstattung tatsächlich zu einer Verbesserung führen werden. Pirmasens hat mutig den ersten Schritt gemacht, und nun wird die Zukunft des Landesfinanzausgleichs zum Thema für die Gerichte und die Politik.