Neues Landesjagdgesetz: Jäger in Rheinland-Pfalz schlagen Alarm!

Neues Landesjagdgesetz: Jäger in Rheinland-Pfalz schlagen Alarm!
In Rheinland-Pfalz sorgt das neue Landesjagdgesetz für gehörigen Zündstoff bei der Jägerschaft. Die neuen Regelungen, die verbindliche Abschussquoten vorsehen, werden bereits als „Staatsintervention“ kritisiert. Jäger könnten bei Nichterfüllung der Quoten ihre Jagdberechtigung verlieren, was viele in der Szene alarmiert. Wolfgang Petersen, der Vorsitzende der Kreisgruppe Rhein-Hunsrück im Landesjagdverband, äußert deutliche Bedenken. Er betont, dass Jäger nicht nur Schützen sind, sondern auch Naturschützer, die aktiv den Lebensraum der Tiere erhalten möchten. Zudem wird stark bezweifelt, dass die Forstämter – möglicherweise aus wirtschaftlichem Interesse – die Quote mit dem nötigen Weitblick festlegen können. Blick Aktuell berichtet, dass auch die Ausweitung der Wildschadenshaftung sowie Einschränkungen bei den Jagdmethoden für zusätzliche Unruhe sorgen.
In der Debatte rund um den Wolf wird zudem kritisiert, dass die Jägerschaft bei wichtigen Entscheidungen nicht ausreichend einbezogen wird, obwohl sie die Verantwortung für den Wildbestand hätte. „Wir wollen nicht von außen übergangen werden“, so Petersen weiter. Auch Stephan Wefelscheid, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, stellt klar, dass die Aufgaben der Jäger – etwa in der Wildbergung oder beim Seuchenschutz – viel zu wichtig sind, um sie gering zu schätzen. Wefelscheid fordert die Umweltministerin Eder dazu auf, diesen Gesetzentwurf zu überdenken und einer breiteren Diskussion zuzuführen.
Rechtsgrundlagen und Anforderungen
Das neue Gesetz, das das bestehende Landesjagdgesetz von 1979 betrifft, wird durch mehrere leistungsspezifische Regelungen ergänzt, die insbesondere im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz gelistet sind. Dabei stellt man fest, dass die nicht erfüllten Quoten weitreichende Konsequenzen mit sich bringen können. Die Verantwortung für die Jagd und die damit verbundenen Gesetzmäßigkeiten sind klar geregelt. Das Bundesjagdgesetz, das seit 1976 in Kraft ist, bildet die Grundlage für die Bestimmungen in Rheinland-Pfalz, ergänzt durch andere relevante Verordnungen und Landesgesetze, die zusammenschraubend auf die aktuelle Situation wirken.
Diese neuen Anforderungen könnten laut Experten die bestehenden Jagdstrukturen auf den Kopf stellen. Die bisherigen Rotwildhegegemeinschaften verlieren beispielsweise ihre Entscheidungshoheit, was für viele Jäger einen tiefen Einschnitt in ihre Arbeitsweise bedeutet. Die Sorge um mehr Bürokratie und weniger Handlungsspielraum ist hier mehr als nachvollziehbar.
Jäger und ihre Rolle in der Natur
Letztendlich sind die Jäger in Rheinland-Pfalz als wichtige Stakeholder nicht nur für die Bestandskontrolle verantwortlich, sondern auch als Mittler zwischen Natur und Mensch. Die aufkeimenden Sorgen um die Wildschäden, die sich möglicherweise aus den neuen gesetzlichen Regelungen ergeben, sind nur die Spitze des Eisbergs. Es gilt, das bestehende Wissen und die Erfahrung der Jäger nicht nur zu respektieren, sondern auch zu integrieren. Wald Rheinland-Pfalz verdeutlicht, wie wichtig die Berücksichtigung der Jägersicht für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wild ist.
Der neue Gesetzesvorschlag bringt nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern auch einen tiefen Widerspruch in der Jägerschaft mit sich. Ein Dialog wird dringend gefordert, um die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und eine nachhaltige Lösung für die Jäger und den Naturschutz zu finden.