Betty Barclay bleibt am Sonntag geschlossen: Gerichtsurteil erschüttert Outlet!
Am 26.10.2025 bleibt der Betty-Barclay-Shop im Fashion Outlet Zweibrücken geschlossen. Ein Gerichtsurteil verbietet Sonntagsöffnungen.

Betty Barclay bleibt am Sonntag geschlossen: Gerichtsurteil erschüttert Outlet!
Am Sonntag, den 26. Oktober, blieb der Shop von Betty Barclay im Zweibrücker Fashion Outlet erstmals geschlossen. Während die anderen Geschäfte im Outlet ihre Türen geöffnet hatten und zahlreiche Kundinnen und Kunden begrüßten, verzeichnete das Outlet insgesamt mehr Besucher, als es Parkplätze gab. Dieses Szenario ist eine Folge eines Gerichtsurteils, das Betty Barclay dazu verpflichtet, an 16 Sonntagen im Jahr nicht mehr zu öffnen, ein Umstand, der von vielen als überraschend empfunden wird. Wie Rheinpfalz berichtet, wurde die Schließung gerichtlich angeordnet und sorgt für Gesprächsstoff unter den Angestellten und den Besuchern.
Der Streit um die Sonntagsöffnung hatte seinen Ursprung in einer Klage des Modeunternehmers Steffen Jost aus Grünstadt. Seiner Meinung nach bewirkte die Eröffnung von Betty Barclay an Sonntagen einen Wettbewerbsnachteil für seine eigenen Geschäfte. Das Oberlandesgericht Zweibrücken gab ihm teilweise Recht und entschied, dass die Betty-Barclay-Filiale während der rheinland-pfälzischen Schulferien sowie an den Sonntagen davor und danach geschlossen bleiben muss. Laut Tagesschau galt für das Outlet eine Sonderregelung, die seit der Zeit bestand, als der Flughafen Zweibrücken noch Passagierflüge abwickelte. Diese Regelung war jedoch nicht mehr zeitgemäß, da der Flughafen mittlerweile nur noch als Sonderlandeplatz fungiert, und die Zahl der Ankünfte im Jahr 2022 bei lediglich 780 Passagieren lag.
Wirtschaftliche Auswirkungen und soziale Implikationen
Gemäß den gesetzlichen Regelungen in Deutschland dürfen Geschäfte an Sonntagen in der Regel nur an vier Tagen im Jahr öffnen – eine Regelung, die je nach Bundesland unterschiedlich ist. Im Fall von Betty Barclay wurde auch die mögliche Wettbewerbsverzerrung beleuchtet. Ein Gutachter stellte fest, dass der durch die Sonntagsöffnungen verursachte Schaden für Jost bei nur 0,0054 Prozent seines Umsatzes läge, was laut Wettbewerbsrecht bereits als ausreichend angesehen wurde, um einen Wettbewerbsverstoß anzunehmen.
Die Auswirkungen des Urteils sind vorerst auf Betty Barclay beschränkt. Ein Sprecher des Outlet-Betreibers äußerte sich nicht zu der Entscheidung, während Betty Barclay plant, das Urteil mit dem Betreiber zu prüfen. Steffen Jost zeigte sich erfreut über das Entscheidungsblatt und sieht darin eine Schließung einer Gerechtigkeitslücke.
Forderungen nach neuen Regelungen
Der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Rheinland-Pfalz, Thomas Scherer, bezeichnete das Urteil als „zweischneidiges Schwert“. Er sprach sich dafür aus, dass die Landesregierung die Sonntagsöffnungszeiten neu überdenken sollte. Die Diskussion über die Sonntagsöffnung zeigt sich auch im historischen Kontext: Bereits unter Kaiser Konstantin wurde der Sonntag als Ruhetag eingeführt, was sich über die Jahrhunderte bis heute entwickelt hat. Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren stark und sind ein heiß diskutiertes Thema in der Gesellschaft, in dem sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte zur Debatte stehen.