Achtung Autofahrer: Blitzer-Alarm in Trier und Umgebung am 9. Oktober!

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Blitzer-Kontrollen in der Region Trier am 09.10.2025: Geschwindigkeitsmessungen und Bußgelder im Überblick.

Blitzer-Kontrollen in der Region Trier am 09.10.2025: Geschwindigkeitsmessungen und Bußgelder im Überblick.
Blitzer-Kontrollen in der Region Trier am 09.10.2025: Geschwindigkeitsmessungen und Bußgelder im Überblick.

Achtung Autofahrer: Blitzer-Alarm in Trier und Umgebung am 9. Oktober!

Am 9. Oktober 2025 ist die Region Trier erneut im Visier der Blitzer. Wie lokalo.de berichtet, werden an verschiedenen Standorten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Autofahrer sollten besonders auf der L141 in Sehlem, der B51 in Trier, der L103 in Bad Bertrich, der A602 in Longuich und der L47 in Wehlen aufpassen. Auch im nahen Luxemburg sind mobile Blitzer im Einsatz, unter anderem in Differdange und Schengen. Im Saarland ist mit Kontrollen auf der BAB 6 und BAB 620 zu rechnen.

Doch nicht nur die festinstallierten Blitzer sind eine Gefahrenquelle. Unangekündigte Kontrollen können überall stattfinden, weshalb es sich empfiehlt, stets auf der Hut zu sein. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen variieren erheblich und richten sich nach dem jeweiligen Verstoß – ob innerorts oder außerorts. So beginnen die Strafen innerorts bereits bei 58,50 Euro für maximal 10 km/h zu schnell.

Bußgelder: Ein Blick auf die Strafen

Hier bilden wir eine Übersicht der möglichen Bußgelder:

Überschreitung (km/h) Innerorts (EUR) Außerorts (EUR)
Bis 10 58,50 48,50
11 – 15 78,50 68,50
16 – 20 98,50 88,50
21 – 25 143,50 128,50
Über 70 843,50 738,50

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einem Fahrverbot einhergehen, können bis zu drei Monate Fahrverbot verhängt werden, je nach Schwere des Vergehens. Wer also denkt, er könnte mit einer kleinen Geschwindigkeitsübertretung durchkommen, der könnte schnell auf die Nase fallen.

Verjährungsfristen: Was Autofahrer beachten sollten

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Autofahrer im Auge behalten sollten, ist die Verjährung der Bußgelder. Wie hopkins.law erläutert, beträgt die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in der Regel drei Monate. Diese Frist beginnt am Tag des Verstoßes. Kommt der Bußgeldbescheid also verspätet, kann es sein, dass er nicht mehr durchsetzbar ist.

Ein Bußgeldbescheid muss innerhalb von maximal sechs Monaten nach dem Verstoß ausgestellt werden, um gültig zu sein. Achten Sie darauf, dass die Verjährungsfrist bei verschiedenen Ereignissen unterbrochen werden kann, etwa durch die Zustellung eines Anhörungsbogens oder wenn während eines Verfahrens ein Termin angesetzt wird. Wichtig ist auch, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zunächst keine Auswirkung auf die Verjährungsfrist hat.

In einem rechtlichen Kontext zeigt bussgeldkatalog.org, dass es klare Unterschiede zwischen der Verfolgungsverjährung, die regelt, wie lange ein Verstoß verfolgt werden kann, und der Vollstreckungsverjährung gibt, die sich darauf bezieht, wie lange bereits verhängte Sanktionen durchgesetzt werden dürfen. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt die Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsüberschreitungen weiterhin bei drei Monaten.

Autofahrer sollten also stets darauf achten, wie schnell sie unterwegs sind, um nicht unwiderruflich in den Blitzergeschwindigkeitsmetern zu landen. Ein guter Rat: Rechtsanwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben, können wertvolle Unterstützung leisten, sollte es einmal zu Problemen kommen.