Digitale Patientenakte: Risiken und Fehler, die Sie kennen müssen!
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Oktober 2023 verpflichtend für gesetzlich Versicherte und erfordert aktive Nutzung und Datenschutzbewusstsein.

Digitale Patientenakte: Risiken und Fehler, die Sie kennen müssen!
Die elektronische Patientenakte (ePA) hat seit ihrer Einführung im Oktober 2023 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland für Aufregung gesorgt. Behandelnde Ärzte sind verpflichtet, ihre Befunde, Diagnosen und Laborberichte in die ePA einzutragen. Doch nicht alles läuft reibungslos. Immer wieder berichten Patienten von fehlerhaften oder übertriebenen Diagnosen in ihren Dokumenten, was vor allem im Bereich psychischer Erkrankungen häufig vorkommt. Anja Lehmann von der Unabhängigen Patientenberatung warnt davor, dass solche Fehleinträge gravierende Folgen haben können, etwa in Form höherer Versicherungsbeiträge oder Schwierigkeiten bei der Beantragung von Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen.
Um auf die eigene ePA zugreifen zu können, müssen Patienten wissen, welche Schritte notwendig sind. Der Zugang erfolgt über Smartphone-Apps der Krankenkassen, darunter AOK, IKK, Barmer und Techniker Krankenkasse (TK). Jeder Versicherte muss zunächst ein Online-Konto bei seiner Krankenkasse anlegen und danach eine komplizierte Zwei-Faktor-Authentifizierung durchlaufen. Hierbei sind ein Ausweisdokument und eine PIN erforderlich, die in den meisten Fällen mit der Krankenkassenkarte verschickt wird. Bei AOK und TK ist zudem eine dritte App zur Identifizierung nötig. Wer nicht mit einem Smartphone arbeiten möchte, kann sich auch über Computer oder Laptop einloggen.
Fehlerhafte Diagnosen in der ePA
In Städten wie Bielefeld berichten immer mehr Patienten über falsche Diagnosen in ihren elektronischen Akten. Hinter diesen Problemen könnte ein Anreizsystem zwischen Krankenkassen und Ärzten stecken, das bestimmte Diagnosen besser entlohnt. Der Hausärzteverband Deutschland erklärt, dass solche Fehler die Ausnahme sind und Diagnosen nach bestem Wissen und Gewissen dokumentiert werden. Doch trotzdem birgt eine falsche Eintragung in der ePA Gefahren, denn einmal angelegte Diagnosen können negative Auswirkungen auf den Zugang zu bestimmten Berufen oder zu anderen Versicherungen haben. Tipps von Anja Lehmann beinhalten die dringende Aufforderung, die persönliche Akte regelmäßig zu prüfen, um ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden.
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen dann nicht nur gesetzlich Versicherte, sondern auch Arztpraxen und Apotheken die elektronische Patientenakte einführen. Es besteht zwar die Möglichkeit, die ePA aktiv abzulehnen, doch eine leichter Zugang zu Gesundheitsdaten sollte den Austausch zwischen Ärzten fördern und überflüssige Untersuchungen vermeiden.
Datenschutz und Informationssicherheit
Wie sicher sind unsere Daten eigentlich? Datenschützer äußern sich kritisch über die Speicherung sensibler Informationen in der ePA. In der Vergangenheit gab es bereits Hackerangriffe, und Sicherheitslücken wurden entdeckt. Verbraucherschützer kritisieren, dass Patienten einseitig über die Vorteile der ePA informiert wurden, die möglichen Risiken hingegen kaum Erwähnung fanden. Das aktive Management der eigenen Daten wird zunehmend zur Pflicht, da Patienten nicht nur für die Dokumentation ihrer Behandlungen verantwortlich sind, sondern auch für die Freigabe sensibler Informationen.
Wer sich nicht aktiv mit der ePA auseinandersetzt, könnte wertvolle Informationen verpassen oder übersehen. Anleitungen von Krankenkassen in Form von Videos und schriftlichen Materialien stehen bereit, um Versicherten bei den notwendigen Schritten zu helfen.
Ob die Einführung der ePA letztlich den gewünschten Erfolg in der Verbesserung der Gesundheitsversorgung bringen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass alle Beteiligten sorgfältig handeln müssen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.