E-Scooter-Touren in Bad Dürkheim: Gericht stoppt Unternehmer!
Ein Unternehmer aus Bad Dürkheim darf keine E-Scooter-Touren durch Weinberge anbieten. Das Verwaltungsgericht hat das Verbot bestätigt.

E-Scooter-Touren in Bad Dürkheim: Gericht stoppt Unternehmer!
In der schönen Stadt Bad Dürkheim hat sich ein hitziges juristisches Schau-Spiel entfaltet, das die Nutzung von E-Scootern in den malerischen Weinbergen betrifft. Immer mehr Menschen nutzen E-Scooter zum Flitzen durch die Städte, doch wie die Situation rund um die geplanten E-Scooter-Touren zeigt, ist nicht alles so einfach, wie es scheint. Der Unternehmer, der geführte Touren durch die Weinberge anbot, erntete ein böses Erwachen: Die Stadt ließ ihm keinen Spielraum und untersagte die Nutzung seiner Fahrzeuge.
Das Verwaltungsgericht Neustadt bestätigte das Verbot mit der Begründung, dass die Wege nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind und Freizeitaktivitäten wie die geplanten E-Scooter-Touren ohne Genehmigung nicht gestattet sind. Daran änderte auch das Argument des Unternehmers nichts, wonach seine gedrosselten E-Scooter, die maximal 6 km/h fahren, als „Krankenfahrstühle“ gelten und somit überall dort fahren dürften, wo auch Fußgänger erlaubt sind. Das Gericht stellte klar, dass die geltenden kommunalen Satzungen hier den Ton angeben, und die Wege keineswegs für gewerbliche Zwecke reserviert sind. Diese Meinung deckt sich mit der Darstellung von Merkur, die feststellt, dass die Untersagung rechtmäßig ist, da die Wege ausschließlich für landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen und entsprechendes Verkehrszeichen dies unmissverständlich signalisiert, wie das auch in den Beck ausführlich erläutert wird.
Ein Streit um Sicherheit und Ordnung
Der Konflikt zeigt nicht nur die Schwierigkeiten auf, die sich bei der Nutzung von E-Scootern ergeben können, sondern spiegelt auch die Sorgen der Winzer wider. Diese haben bereits Beschwerden eingereicht, die auf die erhöhte Unfallgefahr hinweisen. In einem Gebiet, wo Landwirtschaft und Freizeitgestaltung eng miteinander verwoben sind, muss der Balanceakt zwischen Wirtschaft und Sicherheit gut überlegt sein. Die Entscheidung des Gerichts wurde als verhältnismäßig erachtet, da der Schutz der allgemeinen Öffentlichkeit und der Interessen der Landwirte in der Abwägung überwiegt.
Interessanterweise erhält die Diskussion um E-Scooter auch eine zusätzliche Dimension, wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen betrachtet. Tatsächlich dürfen E-Scooter auf Straßen und Radwegen bis zu 20 km/h fahren, während gedrosselte Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h durchaus auf Fußwegen fahren dürfen, sofern sie aber als „Krankenfahrstühle“ gelten. Dies wirft die Frage auf, inwieweit solche Fahrzeugtypen beeinflussen können, wo und wie sie eingesetzt werden. In diesem Fall ist die Verwendung auf Feld- und Waldwegen speziell durch die lokalen Satzungen und Verkehrszeichen reglementiert, was die Situation für Unternehmer wie den aus Bad Dürkheim klarer macht.
Die Notwendigkeit klarer Regelungen
In einer Zeit, in der E-Scooter als praktisches Fortbewegungsmittel im Trend liegen, ist es entscheidend, dass Kommunen klare Regelungen haben, um Missverständnisse zu vermeiden und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Das Urteil aus Neustadt wird sicher auch andere Städte und Gemeinden dazu bringen, ihre Satzungen zu überprüfen, um waschechte Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Freizeitnutzer als auch den Anforderungen der regionalen Landwirtschaft gerecht werden. Schließlich möchte keiner der Beteiligten, dass solche Unfälle zur Tagesordnung werden.
Die Diskussion über die E-Scooter-Nutzung ist also weit mehr als nur ein Streit um Freizeitmöglichkeiten – sie zeigt auch, wie wichtig klar definierte Regeln im alltäglichen Zusammenleben sind. Wer künftig mit dem E-Scooter unterwegs sein möchte, sollte sich im Vorfeld gut informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden und ganz sicher auch in den Genuss der schönen Ausblicke über die Weinberge zu kommen. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen für den Unternehmer, sondern könnte auch die Landschaft der Freizeitgestaltung in Bad Dürkheim erheblich prägen.