Verkehrssünder aufgepasst: So wirkt sich dein Punkte-Status aus!

Verkehrssünder aufgepasst: So wirkt sich dein Punkte-Status aus!
Im Straßenverkehr kann schon mal schnell etwas schiefgehen. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, wird in Deutschland mit einem Punktesystem in Flensburg bestraft. Aber wie funktioniert das genau? Und vor allem, was hat man zu beachten, wenn man in der Verkehrssünderkartei landet? Die Werra-Rundschau gibt die nötigen Informationen dazu.
Wer zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h begeht, muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Verkehrssünderkartei hat das Ziel, Verstöße gegen Verkehrsregeln zu erfassen und zu ahnden. Ab 1 bis 3 Punkten wird man lediglich vorgewarnt. Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine Ermahnung, und ab 6 bis 7 Punkten wird es ernst – hier droht eine Verwarnung mit der Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dieser Kurs besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Wer 8 Punkte erreicht, hat den Führerschein verloren und muss sich auf ein sechsmonatiges Fahrverbot einstellen. Einzige Möglichkeit, wieder einen Führerschein zu erhalten, ist die positive Absolvierung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nach Ablauf des Fahrverbots.
Was kostet ein Punkt?
Allerdings sind nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Grund für Punkte. Zu den häufigsten Verstößen zählen auch das Überfahren einer roten Ampel oder das Benutzen des Handys während der Fahrt. Aber wie viele Punkte gibt es für welche Verstöße? Hier eine Übersicht aus der ADAC:
Verstoß | Punkte |
---|---|
21-25 km/h zu schnell (innerorts/außerorts) | 1 |
Rotlichtverstoß (Ampel überfahren) | 1 |
Überfahren einer geschlossenen Bahnschranke | 2 |
Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 Promille) | 2 |
Fahrerflucht | 3 |
Wie viele Punkte haben die Autofahrer mittlerweile? Eine Abfrage über den Punktestand in Flensburg ist sowohl online als auch schriftlich möglich. Um die eigene Verkehrssünderkartei einzusehen, kann man mittels Online-Antrag, sofern ein neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion vorliegt, an die gewünschten Informationen gelangen. Alternativ ist auch eine schriftliche Anfrage per Post an das Kraftfahrt-Bundesamt möglich. Dabei ist allerdings ein detaillierter Identitätsnachweis notwendig.
Punkteabbau leicht gemacht
Aber nicht alles ist verloren: In Deutschland gibt es Handlungsoptionen zur Punkte-
tilgung. Autofahrer können aktiv Punkte abbauen, wenn ihr Punktestand bis zu 5 Punkte beträgt. Hierzu müssen sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, das alle fünf Jahre besucht werden kann. Bei der Teilnahme lernt man nicht nur, welche Fehler vermeidbar sind, sondern erhält auch wertvolle Tipps zur sicheren Fahrweise.
Die Tilgungsfristen sind ebenfalls zu beachten: 1 Punkt – also zum Beispiel für geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen – wird nach 2,5 Jahren gelöscht, 2 Punkte nach 5 Jahren und drei Punkte nach 10 Jahren. Diese Fristen gelten allerdings nur, wenn keine weiteren Verstöße hinzukommen.
Insgesamt sieht man, dass es für Autofahrer wichtig ist, die Regelungen rund um die Verkehrssünderkartei und das Punktesystem gut zu kennen. So bleibt man mit einem klaren Kopf und ohne Punkte im Straßenverkehr unterwegs!