Gerichtsurteil in Flensburg: Tödlicher Vorfall in Psychiatrie ohne Nachweis

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Am Landgericht Flensburg wurde entschieden, dass im Todesfall in einer psychiatrischen Klinik kein Tötungsdelikt nachweisbar ist.

Am Landgericht Flensburg wurde entschieden, dass im Todesfall in einer psychiatrischen Klinik kein Tötungsdelikt nachweisbar ist.
Am Landgericht Flensburg wurde entschieden, dass im Todesfall in einer psychiatrischen Klinik kein Tötungsdelikt nachweisbar ist.

Gerichtsurteil in Flensburg: Tödlicher Vorfall in Psychiatrie ohne Nachweis

Am 29. Oktober 2025 fiel am Landgericht Flensburg das Urteil in einem besonders tragischen Fall: Ein 35 Jahre alter Mann, der in einer psychiatrischen Klinik in Breklum untergebracht war, stand unter dem Verdacht, seinen Zimmernachbarn während einer akuten psychischen Krise im April erdrosselt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Antrag auf dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gestellt, doch das Gericht entschied sich gegen diesen Schritt. Laut NDR konnten die genauen Umstände des Todes des Opfers nicht geklärt werden. Es liegen Hinweise sowohl auf ein mögliches Erwürgen als auch auf einen Suizid vor, doch es fehlen klare Beweise für eine der beiden Theorien.

Die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren aufgrund fehlenden Tatnachweises einzustellen, bedeutet nicht, dass der Beschuldigte ohne weitere Maßnahmen bleibt. Er wird nun unter der Obhut des Sozialpsychiatrischen Dienstes stehen, der die Möglichkeit weiterer Behandlungen prüft. Diese Ungewissheit über den genauen Hergang steht im krassen Gegensatz zu einem anderen Urteil, das ebenfalls kürzlich in Flensburg gefällt wurde.

Fall Martje B.

Im September dieses Jahres wurde Max S., ein 36-jähriger Mann, für die Vergewaltigung und Tötung der 21-jährigen Martje B. verantwortlich gemacht. Der Fall erregte große Aufmerksamkeit in der Region. Laut der Vorsitzenden Richterin leidet Max S. unter paranoider Schizophrenie, was ihm im Moment der Tat die Einsicht in das Unrecht seiner Taten nahm. Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord, wurde jedoch möglicherweise auf Totschlag umgedeutet um der psychischen Verfassung des Täters Rechnung zu tragen. Hier bezieht sich Bild auf die Einschätzung der Richterin, die Max S. als gefährlich für die Allgemeinheit einstufte.

Die dramatischen Ereignisse rund um Martje geschahen im Juni des vergangenen Jahres, als sie bei einem Joggingausflug im Wald von Niebüll verschwand. Ihre Mutter hatte bereits alarmiert, als ihre Tochter nicht zu einer Verabredung nach dem Sport erschien. Trotz einer großangelegten Suchaktion der Polizei blieb Martjes Verbleib vorerst unklar, bis ihre Leiche schließlich in der Nacht zum Samstag gefunden wurde. Max S. geriet schnell in den Fokus der Ermittlungen und wurde einen Tag nach Martjes Verschwinden durch einen DNA-Abgleich festgenommen.

Die beiden Fälle zeigen eindrücklich die Komplexität psychiatrischer Fragestellungen und die teils tragischen Schicksale, die damit verbunden sind. Während im Fall des 35-Jährigen nicht genügend Beweise vorhanden sind, um eine Straftat nachzuweisen, ist Max S. aufgrund seiner Vorgeschichte dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Dies wirft Fragen zur Sicherheit der Allgemeinheit und zur Behandlung von Menschen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen auf.

Für weitere Informationen zu diesem und anderen Fällen können Interessierte die Webseiten von Nasdaq oder den regionalen Nachrichtenportalen besuchen, um über Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.