Hitzewelle trifft Lübeck: Schulleitungen entscheiden über Hitzefrei!

Lübeck plant Hitzefrei an Schulen aufgrund der erwarteten Temperaturen von bis zu 37 Grad am 2. Juli 2025.

Lübeck plant Hitzefrei an Schulen aufgrund der erwarteten Temperaturen von bis zu 37 Grad am 2. Juli 2025.
Lübeck plant Hitzefrei an Schulen aufgrund der erwarteten Temperaturen von bis zu 37 Grad am 2. Juli 2025.

Hitzewelle trifft Lübeck: Schulleitungen entscheiden über Hitzefrei!

Die kommenden Tage werden für Schüler und Lehrer in und um Lübeck sicherlich eine Prüfung, denn die Wettervorhersage spricht von sommerlichen Temperaturen bis zu 37 Grad Celsius im Lauenburgischen und 36 Grad in Lübeck. Die Hitze könnte dazu führen, dass viele Schülerinnen und Schüler auf Hitzefrei hoffen. Laut ln-online wird Dörte de Graaf, die stellvertretende Sprecherin des Bildungsministeriums in Kiel, nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über den Unterricht in außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen den Schulleitungen obliegt.

Für alle Schulformen und Jahrgangsstufen gilt, dass die Eltern frühzeitig informiert werden und eine adäquate Betreuung sichergestellt ist. Besonders am Johanneum in Lübeck, einem der Gymnasien, wird am Mittwoch ein Kurzschultag stattfinden: Die Unterrichtsstunden werden von 45 auf 30 Minuten verkürzt. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten Sahara-Plans, der eine frühere Entlassung der Schüler ermöglichen soll, ohne die Qualität des Unterrichts zu gefährden.

Hitzefrei-Regeln im Überblick

Doch was genau bedeutet Hitzefrei in den Schulen? Die Regelungen variieren in den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen, wo Hitze ebenfalls ein Thema sein könnte, steht das Merkmal „Raumtemperatur über 27 Grad Celsius“ im Vordergrund, um darüber zu entscheiden, ob Hitzefrei erteilt werden kann. Das Schulministerium NRW stellt klar, dass Unterrichtsausfall aufgrund großer Hitze an die Schulleitung delegiert wird. Besonders wichtig: Grundschüler und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit ihren Eltern vor regulärem Unterrichtsschluss entlassen werden. Das zeigt sich, wenn etwa ein Schüler gesundheitliche Risiken hat, wie Kreislaufbeschwerden oder Hitzestau.

In Niedersachsen gilt mittlerweile sogar, dass auch Oberstufenschüler hitzefrei erhalten dürfen, was einen Fortschritt in den Regelungen darstellt. In vielen anderen Bundesländern, wie rnd.de beschreibt, werden die Regelungen vor allem für Klassen eins bis zehn gesprochen, während die Oberstufe in der Regel weiterhin Unterricht hat.

Hier ein kurzer Überblick über die Hitzefrei-Regelungen in verschiedenen Bundesländern:

Bundesland Richtwert für Hitzefrei Regelung für Oberstufe
Baden-Württemberg 25 Grad im Schatten, Hitzefrei nach der vierten Stunde keine Regelung
Brandenburg 25 Grad Außen- und Raumtemperatur keine Regelung
Bremen 25 Grad im Schulgebäude keine Regelung
Hamburg 27 Grad bis zur zehnten Klasse
Nordrhein-Westfalen über 27 Grad keine Regelung
Niedersachsen keine spezifische Angabe seit neuestem ebenfalls Hitzefrei möglich

Besonders herausfordernd ist diese Zeit für die Schulen, da sie bedacht werden müssen, dass Schüler in der Sekundarstufe II in der Regel keinen Anspruch auf Hitzefrei haben. Dennoch, sollten die gesundheitlichen Risiken überwiegen, steht es der Schulleitung frei, den Unterricht zu entlassen. Was uns bleibt, ist die Hoffnung auf einen kühlen Kopf und ein angenehmes Raumklima in diesen heißen Tagen!