Kalübber Bürgermeister platzt der Kragen: Wärmekonzept ein Totalschaden!

Kalübber Bürgermeister platzt der Kragen: Wärmekonzept ein Totalschaden!
In der kleinen Gemeinde Kalübbe, mit ihren 560 Einwohnern, brodelt es gewaltig. Der Bürgermeister Björn Rüter (CDU) hat die Nase voll vom aktuellen Wärmekonzept, das den stattlichen Betrag von über 70.000 Euro gekostet hat. Bei einer Sitzung der Gemeindevertretung wurde ein Quartiers- und Wärmekonzept beschlossen, das laut Rüter jedoch nur unzureichende Vorschläge enthält. Statt innovativer Ansätze beschränkt sich das Konzept weitgehend darauf, Häuser zu isolieren und Wärmepumpen zu installieren. Diese Kritik ist auch begründet, denn die Umsetzung scheint nicht nur an der Realität vorbeizugehen, sondern könnte auch falsche Erwartungen wecken. In einer Einwohnerversammlung entschuldigte sich Rüter für die Verwendung veralteter Zensusdaten in der Potenzialanalyse, die dazu geführt haben, dass Gebäude aus den 50er Jahren mit überzogenen Energieeffizienzwerten bewertet wurden, was den Wärmebedarf unnötig in die Höhe treibt.
Doch was steckt hinter diesen Entwicklungen? Seit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 sind Kommunen dazu verpflichtet, ein entsprechendes Wärmekonzept zu entwickeln. Dieses Gesetz schafft klare Vorgaben zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen und fördert eine klimafreundliche und kosteneffiziente Wärmeversorgung. Der Bund unterstützt die Umsetzung mit 500 Millionen Euro bis 2028. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Pläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben dafür bis 2028 Zeit. Auf diese Weise soll dem anhaltend hohen CO2-Ausstoß, der durch die Wärmeversorgung in Deutschland verursacht wird, entgegengewirkt werden – diese macht über 50% des nationalen Energieverbrauchs aus, wobei fossile Brennstoffe rund 80% der Wärmenachfrage decken, wie bmwsb.bund.de erläutert.
Herausforderungen der kommunalen Wärmeplanung
Doch die Kritik am Konzept in Kalübbe spiegelt ein größeres Problem wider, das viele Kommunen betrifft. Jörg Bülow, vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, mahnt an, dass die Bürokratie und der Aufwand der Wärmeplanung häufig überfordernd sind und oftmals den Kommunen die Arbeit erschweren. Er befürchtet, dass die Bürger am Ende die Hauptlast für die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes tragen müssen und kritisiert, dass anstelle von attraktiven Anreizen vor allem bürokratische Maßnahmen im Vordergrund stehen, wie bbsr.bund.de aufzeigt.
Die Debatte um die Wärmeversorgung könnte nicht nur die Klein- und Mittelstädte wie Kalübbe betreffen, sondern zieht sich durch ganz Deutschland. Bislang haben 42% der Kommunen mit der Erstellung ihrer Wärmepläne begonnen, wohingegen gerade mal 2% diese bereits abgeschlossen haben. Es zeigt sich ein deutliches Gefälle, welche regionalen Unterschiede bei der Umsetzung bestehen. Besonders in Nordrhein-Westfalen, wo 396 Kommunen beheimatet sind, müssen bis Mitte 2026 zahlreiche Pläne fertiggestellt werden. Auf der anderen Seite haben Bundesländer wie Baden-Württemberg schon längst zahlreiche Kommunen, die ihre Konzepte erfolgreich umgesetzt haben.
Mit dem Ziel, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten und den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65% zu reduzieren, sind die Rahmenbedingungen klar gesetzt. Doch ob die Gemeinden mit ihren aktuellen Konzepten den Anforderungen gerecht werden können, bleibt fraglich. In Kalübbe ist die Geduld des Bürgermeisters erschöpft, und die Forderungen nach praktikablen Lösungen haben das Heft des Handelns in die Hand der Bürger gelegt.