Inklusion bei der Bundestagswahl: Jeder Stimme zählt für alle!
Nienburg/Weser, Deutschland - Im Landkreis Nienburg wird mehr als 90.000 Wahlberechtigten die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar ermöglicht. Das Wahlrecht in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Volljährigen ohne Ausnahmen, doch die praktische Umsetzung war in der Vergangenheit häufig eingeschränkt. Besonders Menschen mit Beeinträchtigungen waren oft auf Unterstützung angewiesen; einige waren sogar bis vor wenigen Jahren vom Wählen ausgeschlossen.
Seit 2019 ist in Deutschland ein inklusives Wahlrecht in Kraft, das sicherstellt, dass Personen mit Behindersungen, die zuvor bei gesetzlicher Betreuung ausgeschlossen waren, ebenfalls wählen dürfen. Diese Regelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht feststellte, dass Ausschlüsse aufgrund einer rechtlichen Betreuung verfassungswidrig sind. Wahlassistenz ist nun erlaubt, wobei die Begleitperson nicht der gesetzliche Betreuer sein muss. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass die Entscheidung des Wählers nicht beeinflusst, sondern lediglich unterstützt wird.
Herausforderungen und Fortschritte
Das politische Interesse in der Gruppe der Menschen mit Behinderungen ist gegeben; viele möchten aktiv an Wahlen teilnehmen. Dennoch gibt es bei der Briefwahl Schwierigkeiten bezüglich der Überprüfung der Wählerentscheidung. Insbesondere im Hinblick auf die Implementierung des inklusiven Wahlrechts waren in Niedersachsen rund 8.000 Personen zunächst vom Wählen ausgeschlossen. Es bleibt unklar, wie viele dieser Betroffenen tatsächlich im Landkreis Nienburg von den neuen Regelungen profitieren können, da entsprechende Daten im Melderegister nicht erfasst sind.
Zudem ist es wichtig zu erwähnen, dass einige Menschen, wie Wachkomapatienten, möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre Stimme abzugeben. Positive Entwicklungen gab es allerdings in Bezug auf die bauliche Barrierefreiheit der Wahllokale, für die die Gemeinden gegenüber der Landeswahlleitung Nachweise erbringen mussten. Bei früheren Wahlen gab es jedoch nach wie vor Wahllokale, die hinsichtlich der Barrierefreiheit Mängel aufwiesen.
In Deutschland gilt seit 2019 das inklusives Wahlrecht, welches allen Staatsbürgern das Recht auf Stimmabgabe garantiert. Laut dem Community Intakt wurde außerdem der Ausschluss bestimmter Personengruppen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen unter umfassender rechtlicher Betreuung, als verfassungswidrig erklärt. Seit dem 1. Januar 2023 wurde zudem der Aufgabenkreis „Alle Angelegenheiten“ für rechtliche Betreuungen abgeschafft, was negative Auswirkungen auf das Wahlrecht vor der Reform weiter entschärfen sollte.
Wahlassistenz ist von entscheidender Bedeutung für Personen, die aufgrund von Einschränkungen nicht selbst wählen können. Diese Unterstützung kann sowohl in Form der Begleitung in die Wahlkabine als auch bei der Briefwahl erfolgen. Wichtig bleibt dabei, dass die Entscheidung über die abgegebene Stimme stets beim Wähler selbst liegt, da Wahlfälschung strafbar ist, wie im Übereinstimmenden Information beschrieben. Weitere Informationen zur barrierefreien Wahl und Unterstützungsmöglichkeiten sind auf verschiedenen Online-Plattformen verfügbar.
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Vorfall | Wahlen |
Ort | Nienburg/Weser, Deutschland |
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