Gerichtsurteil in BW: Corona-Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden!
Stuttgart, Deutschland - In einem bahnbrechenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass zwei Betreiberinnen eines Restaurants und eines Friseursalons aus Baden-Württemberg die Rückzahlung von coronabedingten Hilfen nicht leisten müssen. Die Rückforderungsbescheide über 10.400 Euro und 15.000 Euro wurden als rechtswidrig erklärt. Grund dafür sind missverständliche Formulierungen in den Antragsunterlagen, die die Antragsteller in die Irre führten und es ihnen unmöglich machten zu erkennen, dass die Hilfen nur für vorübergehende Liquiditätsengpässe gedacht waren.
Die Richter urteilten, dass unklare Angaben zulasten der Behörden gehen. Dies bedeutet, dass das Land die ausgezahlten Beträge nicht zurückfordern kann, da die Antragsteller irrtümlich annahmen, dass es sich um allgemeine Hilfen handelt. Obwohl das Urteil im September fiel und die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, könnte es weitreichende Konsequenzen für andere Betroffene haben, die ebenfalls Rückforderungen erhalten haben. Die Berufung wurde zugelassen, da die Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.stern.de.
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Ort | Stuttgart, Deutschland |
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