77% aller Drohnenbehinderungen am deutschen Himmel nahe Flughäfen
Problem mit Drohnen: 75 Vorfälle im ersten Halbjahr
Berlin (dpa) – Die Zahl der gemeldeten Störungen durch Drohnen im deutschen Luftraum belief sich im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 75 Fälle. Dies spiegelt fast genau die 72 Vorfälle des Vorjahreszeitraums wider, wie Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Berlin zeigen. Insgesamt wurden letztes Jahr 151 Störungen durch Drohnen registriert.
Interessanterweise ereigneten sich in diesem Jahr 77 Prozent der Vorfälle im Bereich von Flughäfen. Besonders betroffen war der größte deutsche Flughafen in Berlin mit zehn Vorfällen. Auf den Plätzen folgen die Flughäfen Köln/Bonn mit sieben Meldungen, gefolgt von Hamburg und Düsseldorf mit sechs bzw. fünf Zwischenfällen.
Wenn eine Drohne gesichtet wird, kann dies dazu führen, dass der Flugbetrieb am Flughafen vorübergehend eingestellt wird, erklärte ein Sprecher der DFS. Besonders alarmierend ist es, wenn Drohnen im Landeanflugbereich gesehen werden.
Die DFS geht davon aus, dass schon allein die Sichtung einer Drohne den regulären Flugverkehr behindern kann, da Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Daher werden diese Vorfälle ernst genommen und gemeldet. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen untersagt – es muss ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern eingehalten werden. Drohnenflüge nahe Flughäfen werden als krimineller Eingriff in den Luftverkehr betrachtet und können mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
In Anbetracht dieser Zahlen und Vorfälle ist es wichtig, dass die Sicherheitsmaßnahmen im deutschen Luftraum verstärkt werden, um die Risiken durch Drohnen zu minimieren und die Sicherheit von Passagieren und Flugzeugen zu gewährleisten.
– NAG