Digitale Revolution: E-Rechnung zwingt Unternehmen zur Umstellung!

Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen und Ausnahmen.
Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen und Ausnahmen. (Symbolbild/NAG)

Ab 2025 erwartet die deutsche Wirtschaft eine grundlegende Transformation im Rechnungswesen: Das „Wachstumschancengesetz“, das im Frühjahr 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde, bringt die Pflicht zur Ausstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Rechnungen nur noch in strukturierten, maschinenlesbaren Formaten wie XRechnung oder Zugferd (ab Version 2.0.1) übermittelt werden. Bis Ende 2024 ist ein einfaches PDF noch als elektronische Rechnung akzeptabel. Dies gilt für den Handel zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen (B2B), wobei Ausnahmen für Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Leistungen an Nicht-Unternehmen bestehen, wie bundesfinanzministerium.de berichtet.

Die digitale Umstellung soll Prozesse vereinfachen und Fehleingaben reduzieren. Die Vorteile sind nicht zu vernachlässigen: Unternehmen können durch reduzierte Verarbeitungskosten und weniger doppelte Arbeitsgänge signifikante Einsparungen erzielen. Sogar die EU verfolgt das Ziel, bis 2030 eine digitale Umsatzmeldung einzuführen, um Steuerbetrug zu bekämpfen. Laut einer Einschätzung der IHK Berlin gibt es allerdings Bedenken. Viele Unternehmen, besonders kleinere, sehen sich mit Herausforderungen konfrontiert, da oft Software angepasst oder neu beschafft werden muss. Dies generiert Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich der Korrekturen von E-Rechnungen und der Abwicklung von Sammelrechnungen, wie rbb24.de anmerkt.

Überblick über die Regelungen und Ausnahmen

Unternehmen, die bislang analoge oder unstrukturierte Rechnungen nutzen, müssen sich bis 2025 umstellen. Für Kleinunternehmer und Rechnungen unter 250 Euro gilt eine Erleichterung, da sie nicht der E-Rechnungspflicht unterliegen. Wichtig ist zudem, dass bereits am 1. Januar 2025 jeder Rechnungsempfänger in der Lage sein muss, E-Rechnungen zu empfangen, was minimal ein E-Mail-Postfach voraussetzt. Für den Beginn dieser neuen Rechnungsanforderung gibt es jedoch Übergangsfristen bis Ende 2026, um sich an die neuen Regularien anzupassen, wie die Bundesfinanzministerium informiert.

Mit der Umstellung auf elektronische Rechnungen kann Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung machen, um im internationalen Wettbewerb nicht zurückzufallen und die Effizienz im wirtschaftlichen Austausch zu steigern. Das Gesetz birgt sowohl Chancen als auch große Herausforderungen für die Unternehmen, die sich in den kommenden Monaten an die neuen Anforderungen anpassen werden müssen.

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