Kein Fahrtenbuch nach 20 km/h zu schnell: Berlin urteilt!
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin sorgt für Aufregung! Bei einem Temposünder, dessen Fahrzeug innerorts mit 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt wurde, entschied das Gericht, dass die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs unrechtmäßig war. Hintergrund: Der Fahrer konnte nicht ermittelt werden, und das entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde von der Polizei eingestellt. Die Behörde hatte dennoch ein Bußgeld von 70 Euro verhängt und die Fahrtenbuchpflicht für ein Jahr erlassen, was der Kläger gerichtlich anfocht.
Die Richter stellten klar: Eine solche Maßnahme ist nicht gerechtfertigt, wenn der Geschwindigkeitsverstoß nicht schwerwiegend genug ist. Laut der Kammer, die den Fall verhandelte, wäre ein Fahrtenbuch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h erforderlich, da erst dann einen Punkt in Flensburg droht. Damit gab das Gericht dem Kläger recht und hob die Fahrtenbuchanordnung auf, was für viele Fahrzeughalter ein wichtiges Signal sein könnte. Weitere Details zu diesem Thema finden sich bei www.westfalen-blatt.de.