Landkreis-Sieg: Baugebührenordnung des Landes Brandenburg gekippt!

Vier Landkreise in Brandenburg haben einen bemerkenswerten Sieg vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg errungen: Die umstrittene Baugebührenordnung des Landes wurde für verfassungswidrig erklärt! Das Gericht entschied, dass die Gebührenregeln nicht ausreichen, um die Vollkosten der Kommunen zu decken. Dies bedeutet, dass das Land künftig verpflichtet ist, den Kommunen entstandene Kosten vollständig auszugleichen, was erhebliche finanzielle Folgen haben könnte.

Die Richter hoben hervor, dass eine gründliche Kostenprognose notwendig ist, die in der bisherigen Regelung versäumt wurde. Besonders die steigenden Personalkosten wurden als unzureichend berücksichtigt. Die Baugebührenordnung ist somit vorerst außer Kraft gesetzt und muss verfassungskonform überarbeitet werden. Während die Unsicherheit über die künftigen Gebühren für Bauherren besteht, bleibt abzuwarten, wie das Land die finanziellen Lücken füllen wird. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Geklagt hatten die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Havelland und Elbe-Elster, und sie haben nun Grund zur Freude! Details dazu gibt es auf www.tagesschau.de.