Sozialwahlen: Peter Weiß fordert Verankerung im Grundgesetz!

Berlin (dpa) – Der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß hat eine grundlegende Reform im sozialen Bereich gefordert, und zwar die Verankering der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz. „Einfach so weiterzumachen, wie bisher – das geht nicht“, betonte Weiß, der das Amt nach seiner langjährigen Tätigkeit als CDU-Bundestagsabgeordneter übernommen hat. Sein Ziel ist es, den Selbstverwaltungsgremien der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung mehr Gewicht zu verleihen und den Versicherten mehr Mitspracherecht bei Entscheidungen zu gewähren.

Die letzte Sozialwahl hat gezeigt, dass nur etwa 20 Prozent der rund 52 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimme abgaben, ein Rückgang von fast acht Prozentpunkten im Vergleich zu 2017. Laut dem veröffentlichten Abschlussbericht zu den Sozialwahlen könnte das Thema interessante Wahlkämpfe fördern, denn Versicherte stehen vor der Wahl zwischen möglichen Leistungseinschränkungen und niedrigeren Beiträgen. Dennoch ist die Realität oft so, dass der Gesetzgeber diese Entscheidungen bereits getroffen hat, was die Wählerbeteiligung weiter drücken könnte. Genauere Details und Analysen zu diesen Entwicklungen sind bei www.radiobielefeld.de nachzulesen.