Versagen der Behörden: Messerangreifer Shadi S. konnte weiter zuschlagen!

Der tödliche Messerangriff des mehrfach straffälligen Shadi S. in Berlin wirft Fragen zur Sicherheit und Verantwortung auf.
Der tödliche Messerangriff des mehrfach straffälligen Shadi S. in Berlin wirft Fragen zur Sicherheit und Verantwortung auf. (Symbolbild/NAG)

Pankow, Deutschland - Der Fall des Berliner Messerangreifers Shadi S. offenbart gravierende Mängel in den deutschen Sicherheitsbehörden und das Versagen beim Umgang mit Mehrfachstraftätern. Laut Welt warnte die Berliner Polizei bereits am 7. Mai 2024 in zwei Schreiben an sozialpsychiatrische Dienste vor Shadi S. Die Warnung beinhaltete „konkrete Hinweise auf eine akute Eigen- und Fremdgefährdung“ und berichtete von paranoidem Wahn, hoher Impulsivität und einer Neigung zu plötzlicher Gewalt.

Der Staatschutz des Landeskriminalamtes untersuchte mögliche islamistische Verbindungen von Shadi S., konnte jedoch keine belegen. Vielmehr äußerte er Gewaltandrohungen gegen Personen, die den Koran verbrennen oder Mohammed-Karikaturen zeigen. Sicherheitsbehörden stuften seine Gewaltbereitschaft als persönlich motiviert ein, was sich auch in seiner kriminellen Vorgeschichte wiederspiegelt. 2022 war er bereits wegen eines Messerangriffs auf seine Schwester in Chemnitz verurteilt worden und hatte bei seiner Festnahme einen Polizisten schwer verletzt.

Kettenreaktion der Versäumnisse

Nach seiner Verurteilung im März 2023 zu zwei Jahren auf Bewährung stellte die Staatsanwaltschaft Chemnitz im Dezember 2024 einen Antrag auf Widerruf der Strafaussetzung und erließ einen Sicherungshaftbefehl. Dieser Antrag, der die erneute Inhaftierung von Shadi S. erwartete, kam jedoch zu spät, da er am 12. April 2025 einen 29-jährigen Fitnesstrainer, Steve H., mit einem Küchenmesser angriff und tödlich verletzte. Shadi S. wurde kurz darauf von der Polizei niedergeschossen und erlag seinen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte klargemacht, dass Shadi S. in U-Haft hätte sitzen müssen; im März 2025 wurde das Landgericht Berlin um eine Wiederinhaftierung gebeten, jedoch war dies nicht rechtzeitig umgesetzt worden. Laut Berliner Zeitung war Shadi S. bekannt für seine Gewaltdelikte und galt als gewaltbereit und jähzornig. Zuletzt lebte er in einer Wohnung in der Arneburger Straße in Hellersdorf, wo er sich nicht an seine Bewährungsauflagen hielt.

Anstieg der Gewaltkriminalität

Der Fall von Shadi S. passt in ein beunruhigendes Gesamtbild: Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 stiegen die erfassten Straftaten in Deutschland im vergangenen Jahr um 5,5 % auf über 5,9 Millionen Fälle. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg der Gewaltkriminalität auf den höchsten Stand seit 2007, mit 214.099 erfassten Fällen.

Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig, darunter eine erhöhte Mobilität nach den Covid-19-Beschränkungen, soziale und wirtschaftliche Belastungen durch Inflation sowie eine hohe Zuwanderungsrate. Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 % und stellte einen Anstieg dar, was auf eine gesteigerte Effizienz im Polizeieinsatz schließen lässt. Dennoch bleibt die Tatsache, dass das Dunkelfeld der Kriminalität, d.h. die Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden, nach wie vor besteht und die Sicherheitsproblematik weiter verschärft.

Nach der tödlichen Messerattacke erwägt der Berliner Senat Maßnahmen, um derartigen Vorfällen in Zukunft entgegenzuwirken. Ein noch zu beschließendendes Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr wird als notwendiger Schritt angesehen, um die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen.

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Ort Pankow, Deutschland
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