Hohe Geldstrafen für ÖVP, NEOS und Grüne: Verbotene Parteispenden!

Der UPTS bestraft die ÖVP, NEOS und Grüne mit hohen Geldstrafen wegen verbotener Parteispenden. Klärung gefordert.
Der UPTS bestraft die ÖVP, NEOS und Grüne mit hohen Geldstrafen wegen verbotener Parteispenden. Klärung gefordert. (Symbolbild/NAG)

Niederösterreich, Österreich - Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat mehrere politische Parteien in Österreich mit hohen Geldstrafen belegt, die in den sechsstelligen Bereich reichen. Betroffen sind die Grünen, die ÖVP und NEOS, die aufgrund unzulässiger Parteispenden zur Kasse gebeten wurden. Die Strafen haben ihren Ursprung in einem Bericht des Rechnungshofs, der im Vorjahr über die Social-Media-Aktivitäten von Regierungsmitgliedern berichtete und diese als rechtswidrig bewertet hat, da sie aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Nach den Feststellungen des UPTS müssen die Grünen nun insgesamt über 100.000 Euro zahlen.

Besonders ins Auge gefallen sind die hohen Geldbußen, die sich aus der Kommunikation des ehemaligen Vizekanzlers Werner Kogler und der ehemaligen Justizministerin Alma Zadić ergeben. Die Strafen für die Grünen belaufen sich auf 57.803 Euro und 40.215 Euro respektive. Auch die ÖVP ist von den Strafen betroffen, speziell wegen der Social-Media-Konten des damaligen Bundeskanzlers Karl Nehammer, und hat mit 50.637 Euro eine nicht unerhebliche Summe zu zahlen. NEOS hat eine Strafe von 70.956 Euro in Verbindung mit dem ehemaligen Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr zu leisten.

Reaktionen und rechtliche Auseinandersetzungen

Alle betroffenen Parteien haben bereits angekündigt, gegen diese Entscheidungen Beschwerde einzulegen. Gemeinsam mit der SPÖ fordern sie eine rechtliche Klärung und eine gesetzliche Neuregelung im Bereich der Parteienfinanzierung. Dies zeigt, wie umstritten die Praktiken der Parteienfinanzierung in Österreich sind und welche Unsicherheiten in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen existieren.

In Deutschland wird die Parteienfinanzierung durch eine umfassende Regelung geregelt. Parteien finanzieren sich aus verschiedenen Quellen wie staatlichen Mitteln, Mitgliedsbeiträgen, Abgaben von Mandatsträgern und Spenden. Anspruch auf staatliche Finanzierung haben Parteien, die bei den letzten Wahlen mindestens 0,5% bzw. 1% der Stimmen erhielten. Diese Vielfalt der Finanzierungswege spricht für ein komplexes System, das jedoch auch Herausforderungen mit sich bringt, wie etwa den Einfluss von Wohlhabenden und Unternehmen auf die Politik. So gibt es in Deutschland keine Obergrenze für Parteispenden, was den Diskurs um eine mögliche Deckelung angeregt hat. Die Bundeszentrale für politische Bildung hebt die steigenden Parteispenden vor Wahlen hervor und spricht von einer klaren Notwendigkeit für mehr Transparenz.

Transparenz und Rechenschaftspflicht

Eine Sachverständigenkommission betont immer wieder, dass Deutschland im internationalen Vergleich ein gutes Recht der Parteienfinanzierung hat. Dennoch gibt es Bestrebungen, die Rechenschaftspflicht der Parteien zu stärken. So hebt die Organisation Transparency Deutschland hervor, dass Parteien verpflichtet werden sollten, umfassende Rechenschaftsberichte über ihre Wahlkampffinanzierung zu erstellen. Diese Forderungen werden durch die Empfehlung von GRECO unterstützt, die eine Transparenzoffensive in der Parteienfinanzierung anregt.

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Ort Niederösterreich, Österreich
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