Karlsfeld: Grundsteuerreform bringt neue Hebesätze ab 2025!
In der jüngsten Sitzung des Karlsfelder Haupt- und Finanzausschusses standen die drakonischen Folgen der Grundsteuerreform im Fokus. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen ab dem 1. Januar 2025 neue Berechnungsgrundlagen her, da die veralteten Werte von 1964 als ungerecht erachtet wurden. Kämmerer Alfred Giesinger informierte, dass die Gemeinde nun ihre Hebesätze anpassen muss, um das Grundsteuereinkommen zu sichern. Das Finanzamt weist jedoch darauf hin, dass 30 Prozent der Bescheide noch Korrekturbedarf aufweisen, womit ein Sicherheitszuschlag von fünf bis zehn Prozent empfohlen wurde.
Auf die Gemeindeverwaltung kommen immense Aufgaben zu: Rund 11.000 Grundsteuerbescheide müssen neu erstellt und verschickt werden, was die Gemeinde circa 15.000 Euro kosten wird. Der Hebesatz für die Grundsteuer B könnte somit auf 570 Prozent steigen, um die Einnahmen von 3,6 Millionen Euro zu sichern. Während einige Ratsmitglieder eine transparente Kommunikation mit den Bürgern fordern, um Missverständnisse zu vermeiden, pochen andere auf die Notwendigkeit des Pufferbetrags. Klar ist: Die steuerlichen Änderungen werden diverse Bürger unterschiedlich treffen – einige werden mehr, andere weniger zahlen. Für weitere Informationen zu den Veränderungen in der Grundsteuer, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.sueddeutsche.de.